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Noch eine Chance

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Rosenheim - Ein 21-Jähriger aus dem Landkreis geriet nicht zum ersten Mal auf die schiefe Bahn. Ein Leben voller Drogen führte ihn nun vor Gericht.

Bei einem Musikfestival in Österreich fand die Polizei bei einem 21-Jährigen etliche Beutelchen weicher und auch härterer Drogen. Nun stand der junge Mann aus dem nördlichen Landkreis vor Gericht. Die Drogen sind das Lebensproblem des 21-Jährigen. Bis zu seinem 14. Lebensjahr war er ein ausgezeichneter Realschüler. Dann geriet er in eine Clique, in der ein Joint zur normalsten Sache gehörte. Abrupt gingen seine schulischen Leistungen in den Keller. So schied er auch folgerichtig vor dem Realschulabschluss aus.

Eigentlich wollte und will er noch immer einen Realschulabschluss machen, eigentlich war es längst Zeit mit den Drogen aufzuhören, eigentlich wollte er sich eine Arbeit suchen, eigentlich wollte er sich in einem Großbetrieb bewerben. Eigentlich ist sein Lieblingswort, weil das bedeutet, dass er nicht wirklich etwas in seinem Leben ändern muss.

Entschlusskraft ist seine Sache nicht, auch ein Zeichen, welch psychischen Schaden auch weiche Drogen bei einem Heranwachsenden verursachen können. Seine Zukunftsvorstellungen sind diffus oder unrealistisch. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe berichtete bei der Verhandlung, dass der Angeklagte etliche Versuche unternommen habe, einen Beruf zu erlernen, dass ihn jedoch immer wieder sein fehlendes Stehvermögen scheitern ließ.

Der Staatsanwalt verwies darauf, dass der Angeklagte bereits zweifach wegen Drogenbesitzes vorbestraft ist. Damit müsse man eigentlich von "schädlichen Neigungen" ausgehen, was eine Jugendgefängnisstrafe nötig machen würde. Falls jedoch mittels strenger Bewährungsauflagen eine Korrektur seines Lebensstils möglich sei und der Angeklagte die Motivation dazu aufbringe, könne man gerade noch an eine Bewährung denken.

Rechtsanwalt Reiner Arneth bat darum, seinem Mandanten nicht die Möglichkeit zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung zu verbauen und plädierte ebenfalls für eine Bewährungsstrafe.

Die Vorsitzende Richterin beim Jugendschöffengericht, Verena Köstner, hinterfragte eindringlich, wie es um die Bereitschaft stünde, dass der Angeklagte nun endlich selber die Initiative zu einer Umkehr ergreife.

In seinem Urteil stellte das Gericht die Schuld des Angeklagten fest, gewährte aber eine Bewährungszeit von zwei Jahren. So lange wird der junge Mann einem Bewährungshelfer unterstellt, muss der junge Mann eine Therapie absolvieren, jede Woche 24 Stunden so lange einer unbezahlten gemeinnützigen Arbeit nachgehen, bis er eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle oder den Schulbesuch nachweisen kann. Die Richterin sprach die Hoffnung aus, dass ihm das "auf die Sprünge helfen" solle.

au/Oberbayerisches Volksblatt

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