30. Änderung des Flächennutzungsplans „Dorfgebiet Pösling“ ist wirksam - Unterlagen für jeden einsehbar
Rosenheim - Die 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Dorfgebiet Pösling“ wurde in der Fassung vom 30. September 2020 genehmigt.
Die Meldung im Wortlaut
Die Regierung von Oberbayern hat die 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Dorfgebiet Pösling“ in der Fassung vom 30. September 2020 genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Rosenheim vom 26. April ist diese Änderung wirksam geworden.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die bebauten Flächen des Ortsteils Pösling inklusive Arrondierungsflächen. Ziel der Änderung ist die Darstellung des gesamten Siedlungsbereiches Pösling inklusive Arrondierungsflächen als „Dorfgebiet“. Zudem soll die unmittelbare Umgebung des Dorfgebietes als „Flächen mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild“ abgebildet werden.
Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung können während der allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Do. 8 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17 Uhr sowie Fr. 8 – 13 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel 3. Stock, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Im Internet können die Unterlagen unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/wirksame-fnp-aenderungen.html aufgerufen werden.
Pressemitteilung der Stadt Rosenheim