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3G-Regel beim Freibadbesuch und Maskenpflicht am Wertstoffhof

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Bereits seit drei aufeinanderfolgenden Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz von 50 in der Stadt Rosenheim deutlich überschritten.

Rosenheim - Daher treten gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zusätzliche Corona-Maßnahmen in Kraft. Folgende Regelungen gelten ab Freitag (20. August) bei den Stadtwerken Rosenheim:

Freibad an der Chiemseestraße

Im Freibad wird wieder die 3G-Regel umgesetzt. Nicht vollständig Geimpfte und Genesene müssen entweder den Nachweis eines max. 24 Stunden alten negativen PCR-Tests oder Schnelltests an der Kasse vorlegen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.

Wertstoffhof

Auf dem Wertstoffhof gilt ab sofort wieder Maskenpflicht. Weiterhin wird die Zahl der Fahrzeuge bei großem Andrang auf maximal Zehn begrenzt. Hierdurch kann es zu Wartezeiten bei der Zufahrt kommen.

Aktuelle Informationen

Die Regeln können sich nach Erforderlichkeit kurzfristig ändern. Aktuelle Informationen gibt es auf der Website der SWRO unter swro.de und auf Facebook unter „Rosenheimer Bäder“.

Pressemitteilung der Stadtwerke Rosenheim

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