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49. Änderung des Flächennutzungsplans „Hainzenmühlstraße Ost“ ist rechtswirksam

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Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom Freitag (17. März) die 49. Änderung des Flächennutzungsplans „Hainzenmühlstraße Ost“ in der Fassung vom 26. Oktober genehmigt.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Rosenheim – Die Genehmigung der Regierung wurde im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Rosenheim vom 21. Juni bekannt gemacht. Die Flächennutzungsplanänderung ist damit in Kraft getreten. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Pang, westlich der Hohenofener Straße und nördlich der Hainzenmühlstraße. 

Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes sowie sonstigen Sondergebietes „Wohn- und Pflegezentrum“ unter Berücksichtigung naturschutz- und immissionsschutzfachlicher Belange. 

Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag 8 - 17 Uhr und Freitag 8 - 13 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel, 3. Stock, von jedermann eingesehen werden.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Im Internet können die Unterlagen unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/wirksame-fnp-aenderungen.html aufgerufen werden.

Pressemitteilung Stadt Rosenheim

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