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Bebauungsplan „Krainstraße Nordwest“ und 53. Flächennutzungsplanänderung: Entwürfe liegen öffentlich aus

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Rosenheim - Die Planentwürfe Bebauungsplan Nr. 194 „Krainstraße Nordwest“ und 53. Flächennutzungsplanänderung liegen ab 28. Juli öffentlich im Rathaus aus. Online sind die Planentwürfe schon ab dem 12. Juli einsehbar.

Die Meldung im Wortlaut

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 30. Juni die o.g. Planentwürfe für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung gebilligt. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes für ca. 165 neue Wohnungen.

Der Planbereich umfasst ca. 26.000 qm und liegt im nordwestlichen Bereich der Gemarkung Aising, am westlichen Ortsrand des Stadtteils Oberwöhr, zwischen der Krainstraße, dem Augraben und dem Mangfalldamm. Er umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1644/4(T), 1891(T), 1914(T),1937,1938, 1954,1955, 1955/1 und 1956 der Gemarkung Aising.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Der Planentwurf des obigen Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht, die wesentlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind ab dem 12. Juli auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter dem Link https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung.html einsehbar.

Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Rosenheim ist auf folgender Webseite abrufbar: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html. Ergänzend wird eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 28. Juli bis einschließlich Donnerstag, 16. September im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 17 Uhr und Freitag von 7 Uhr bis 12 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031-365-1641 gebeten. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes nach den aktuell gültigen Regelungen ist beim Besuch des Rathauses verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen die Einsicht nehmen, ist zu achten.

Pressemitteilung der Stadt Rosenheim

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