Ab Dienstag (15. März) in Kraft getreten
Bebauungsplan und Veränderungssperre für Westerndorf am Wasen
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Am Dienstag (15. März) ist in Rosenheim der Bebauungsplan Nr. 205 in Kraft getreten. Ziel ist es, die charakteristischen dörflichen Züge im Stadtteil Westerndorf bei einer geregelten städtebaulichen Entwicklung beizubehalten.
Die Pressemitteilung im Wortlaut
Rosenheim – Um die gewachsene dörfliche Struktur des Rosenheimer Ortsteils Westerndorf am Wasen zu wahren, ist am Dienstag (15. März) mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Bebauungsplan Nr. 205 in Kraft getreten. Der Stadtrat hatte die Aufstellung des Bebauungsplans mit Erlass einer Veränderungssperre am 23. Febuar beschlossen.
Damit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die charakteristischen landwirtschaftlichen Betriebe und die Natur im Ortsteil zu erhalten und eine geregelte, zielführende städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Veränderungssperre umfasst den Stadtteil Westerndorf Am Wasen.
Aufgrund der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren.
Die Bauleitplanverfahren werden nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt. Die Bekanntmachungen mit den räumlichen Geltungsbereichen sind auf folgender Webseite abrufbar: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html.
Alternativ dazu können diese nach Terminvereinbarung (Telefonnummer 08031-365-1641) auch im städtischen Rathaus, im Stadtplanungsamt, 3. Stock, Zimmer 300, Königstr. 24, 83022 Rosenheim, während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17 Uhr, Freitag 8 – 13 Uhr) eingesehen werden. Die aktuell gültigen Corona-Regeln für den Zugang zum Rathaus sind zu beachten.
Pressemitteilung der Stadt Rosenheim
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