1. rosenheim24-de
  2. Rosenheim
  3. Rosenheim Stadt

Causa Frischpack: Weiterer Erfolg für Monika A.

Erstellt:

Von: Jennifer Bretz

Kommentare

Prozess gegen die Firma Frischpack
Das Protestwagerl gegen die Firma Frischpack steht wieder in Kolbermoor an der Staatsstraße © privat

Tuntenhausen - Es wird nicht ruhig im Fall Frischpack. Nachdem die Mitarbeiterin Monika A. bereits den zweiten Prozess gegen den Verpackungsspezialisten aus Mailling gewonnen hatte, und es für die ehemalige Mitarbeiterin weitere fristlose Kündigungen hagelte, konnte sie am 29. Januar wiedereinen erfolg vor dem Arbeitsgericht Rosenheim verbuchen.

Das Bild ist - bis auf die Änderungen der Tafeln - unverändert. Seit einiger Zeit steht an der Kolbermoorer Staatsstraße wieder das "Protestwagerl", auf dem mit unterschiedlichen Schildern auf Prozesse und Prozessausgänge gegen die Firma Frischpack GmbH aus Mailling in der Gemeinde Tuntenhausen hingewiesen wird.

Die Mitarbeiterin Monika A., die über 26 Jahre bei der Firma Frischpack arbeitete, zog bereits zwei Mal wegen fristloser Kündigung vor das Rosenheimer Arbeitsgericht. Einmal war ihr von ihrem Arbeitgeber Frischpack wegen des Verteilen eines Flugblattes fristlos gekündigt worden. Gegen diese Kündigung klagte sie und gewann. Die zweite Kündigung bekam sie, weil sie ihren Lebensgefährten, der Hausverbot bei Frischpack hat, mit in den Hausverkauf des Betriebes nahm. Sie klagt wieder dagegen und gewinnt auch diesen Prozess im Juni 2019. In der Folge hagelte es weitere Kündigungen gegen die ehemalige Mitarbeiterin.

Weiterer Prozess am 29. Januar

Am 29. Januar fand vor dem Rosenheimer Arbeitsgericht ein weiterer Prozess statt. Es ging um die Bezahlung der Umziehzeiten. Das Urteil: Frischpack muss die geforderte Bezahlung der Umziehzeiten leisten. "Damit ist die Nichtbezahlung bzw. das 250 Euro Angebot genau so Lohnbetrug wie dies in der Betriebsvereinbarung zwischen Frischpack, Betriebsrat und Gewerkschaft auch beschlossen war", so die Klägerin gegenüber rosenheim24.de. 

Frischpack prüft Urteilsbegründung

Zu dem am Mittwoch gesprochenen Urteil teilte Frischpack mit: "Am 29. Januar 2020 fand vor dem Arbeitsgericht Rosenheim die Verhandlung zur Klage von Frau A., einer ehemaligen Mitarbeiterin, hinsichtlich der Vergütung zu den Umziehzeiten statt. Die tatsächlich anfallenden Zeiten für den Umziehvorgang wurden von Frischpack einvernehmlich mit Betriebsrat und Gewerkschaft erhoben. Im Anschluss daran wurde eine entsprechende Betriebsvereinbarung aufgesetzt. Nahezu 100 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten im Juli 2018 ihr Einverständnis erklärt und damit rückwirkend eine pauschale Nachzahlung akzeptiert. Frau A. ist der Auffassung, dass diese berechneten Minuten nicht ausreichen und hat geklagt. Das Gericht hat Frau A. gestern von der geforderten Vergütung nur einen deutlich reduzierten Teilbetrag zugesprochen. Die Berechnungsgrundlage für die Bemessung der benötigen Zeit für den Umziehvorgang hat das Gericht bisher noch nicht offiziell offengelegt. Frischpack wird nun die Urteilsbegründung abwarten und die Notwendigkeit von Rechtsmitteln prüfen." „Dabei werden wir insbesondere prüfen, ob die tatsächlich ermittelten Zeiten mit den vom Gericht zugrunde gelegten Zeiten übereinstimmen bzw. in Einklang zu bringen sind“, kommentiert Karin Plößl, Leiterin Human Resources.

Abmahnung von Frischpack wegen des Anhängers

Wie die Kläger gegenüber rosenheim24.de mitteilten, hatten diese im Vorfeld von Frischpack wegen der Aufschrift am Hänger eine Abmahnung erhalten, dieses Banner unverzüglich zu entfernen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und bis spätestens 24.1.20 einen vierstelligen Betrag zu zahlen. Dem sind Monika A. und ihr Lebensgefährte nicht nachgekommen. 

Frischpack teilte hierzu auf anfrage von rosenheim24.de mit: "Offensichtlich fühlen sich immer mehr Personen durch den Hänger und seine Aufschrift belästigt. In den letzten Wochen und Monaten häuften sich bei Frischpack die Anfragen, ob man das Aufstellen des Hängers nicht unterbinden könnte. So hat das Unternehmen erneut einen Versuch unternommen, die Hängeraufschrift entfernen zu lassen."

jb

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion