Feuerwehrhaus Happinger Straße: Planentwürfe zu Flächennutzungsplan und Bebauungsplan liegen öffentlich aus
Rosenheim - Die Planentwürfe zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ sowie zum Bebauungsplan Nr. 190 „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan liegen öffentlich aus.
Die Meldung im Wortlaut
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22. Dezember 2021 die Planentwürfe zu den beiden Verfahren 48. Änderung des Flächennutzungsplan „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ sowie Bebauungsplan Nr. 190 „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Ziel der Planung ist die Sicherung eines Standorts zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes in Happing zwischen den beiden Ortsteilen Alt-Happing und Kaltmühl sowie die planungsrechtliche Steuerung der Errichtung einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Halle. Der Geltungsbereich liegt nördlich des Dorfkerns von Happing zwischen der Heilig-Blut-Straße und der Happinger Straße.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet vom Mittwoch, 29. Juni bis einschließlich Donnerstag, 4. August durchgeführt.
Die genannten Planentwürfe, die Begründungen mit Umweltbericht, die wesentlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in diesem Zeitraum auf der Homepage der Stadt Rosenheim einsehbar unter den Links: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung.html und https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung.html.
Parallel werden Planungsunterlagen vom 29. Juni bis einschließlich 4. August im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau öffentlich ausgelegt. Das Foyer ist zugänglich von Montag bis Donnerstag 8 - 17 Uhr sowie Freitag 8 – 13 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031-3651641 gebeten. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Rosenheim vom 21. Juni findet sich ebenfalls auf der städtischen Homepage unter: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html.
Pressemitteilung der Stadt Rosenheim