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Neue Chance für Verbraucher im VW-Diesel-Skandal: Die Musterfeststellungsklage

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Von: Lisa Gabriel

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© Collage/picture alliance/dpa/lg

Rosenheim - Ist das die Möglichkeit, auf die alle gewartet haben? Könnte mit der neuen Musterfeststellungsklage vielen Geschädigten des VW-Diesel-Skandals bald geholfen sein? Was das ist? Hier die Infos.

Der vzvb (Verbraucherzentrale Bundesverband) ist Anlaufstelle für alle Verbraucher und Verbraucherinnen, wenn es um die Themen Wirtschaft, Medien oder Politik geht. So ist der vzvb auch in den VW-Diesel-Skandal involviert. Der Verband möchte nun Verbrauchern dabei helfen zu beweisen, dass sie durch den Einsatz von Manipulationssoftware vorsätzlich von VW sittenwidrig geschädigt wurden. Dadurch könnte der VW-Konzern auf Schadensersatz verklagt werden. Ein möglicher Lichtblick für alle Verbraucher der Marken Audi, VW, Seat und Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189?

Musterfeststellungsklage - so geht's

Bei einer solchen Klage werden gezielt ähnliche Fälle gesammelt und gebündelt. So soll eine Vielzahl von verschiedenen Verfahren vermieden werden. Außerdem können Teilfragen einer Klage vorab verbindlich geklärt werden. Ab 10 Personen kann Klage eingereicht werden. Kommen mindestens 50 Personen zusammen, die sich in das Klageregister eintragen, kann das Verfahren gestartet werden.

Vorsicht! Das müssen Sie wissen

Verbraucher, die für die Sammelklage eingetragen sind, sind an das Urteil gebunden! Das bedeutet, dass Sie dann die Möglichkeit einer Einzelklage nicht mehr haben. Auch nicht, wenn das Oberlandesgericht Braunschweig die Sammelklage abweist. Wenn das Urteil positiv ausfällt, müssen Sie sich außerdem trotzdem individuell mit dem Beklagten über die Höhe des Schadens einigen.

Für wen lohnt sich die Musterfeststellungsklage?

Im Fall VW-Diesel-Skandal droht zum Ende des Jahres die Verjährung. Schadensersatzansprüche, die bis dahin nicht vor Gericht geltend gemacht wurden gehen verloren. Demnach ist nicht mehr viel Zeit, sich entweder der Sammelklage anzuschließen oder selbst zu klagen. Vorteile bringt die Sammelklage vor allem Personen ohne Rechtsschutzversicherung. Für sie reduziert sich das Kostenrisiko erheblich. Sind Sie aber in der Lage individuell zu klagen, kommen Sie schneller an Ihr Geld und sind später nicht an eine mögliche negative Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig gebunden.

Fazit

In einem Musterfeststellungsverfahren wird vom Gericht nur geprüft, ob Ansprüche des Verbrauchers bestehen oder nicht! Der einzelne Verbraucher muss seinen Schaden in einem zweiten Schritt noch individuell geltend machen. Fällt die Sammelklage negativ aus, sind für den Verbraucher alle Möglichkeiten weg. Sie können dann privat nicht mehr klagen! Das bedeutet, dass Sie es sich gut überlegen sollten, ob sie sich in das Register eintragen lassen, oder nicht.

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Corinna D. Ruppel, LL.M.
Corinna D. Ruppel, LL.M. © CDR Legal Rechtsanwalts GmbH

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M. (CDR-Legal Rechtsanwalts GmbH) hilft Ihnen gerne weiter! Die Kanzlei ist in der Ellmaierstr. 40 in Rosenheim zu finden. Auch per Telefon unter 08031 7968029 oder per Mail unter info@cdr-legal.de können Sie sich mit Frau Ruppel in Verbindung setzen.

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lg

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