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Planentwürfe zur Wohnbaulandentwicklung „Hainzenmühlstraße Ost“ liegen öffentlich aus

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Rosenheim - Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28.07.2021 die Planentwürfe zur Wohnbaulandentwicklung „Hainzenmühlstraße Ost“ gebilligt und für die Behördenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung freigegeben. 

Die Pressemeldung im Wortlaut:

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes nördlich der Hainzenmühlstraße und westlich der Hohenofener Straße, das einen Beitrag zur Deckung des dringenden Bedarfs an Wohnbauflächen in Rosenheim leistet.

Die öffentliche Auslegung wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet durchgeführt.

Die Planentwürfe zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 191 „Hainzenmühlstraße Ost“, die Begründungen mit Umweltbericht, die Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom Mittwoch, den 08.09.2021 bis einschließlich Freitag, den 15.10.2021 auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung/49-aend-des-fnp.html und https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung/b-plan-nr-191.html eingesehen werden. Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 45 vom 31.08.2021 der Stadt Rosenheim ist auf folgender Webseite abrufbar: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html .

Ergänzend liegen die genannten Unterlagen im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031-365-1641 gebeten.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Besuch des Rathauses verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Einsichtnehmenden ist zu achten.

Pressemeldung der Stadt Rosenheim

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