Planentwurf zum Bebauungsplan 203 Wittelsbacher- und Aventinstraße
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 203 „Wittelsbacherstraße/Aventinstraße“ sowie das städtebauliche Konzept und den Vorentwurf gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Die Meldung im Wortlaut:
Ziel der Planung ist es eine schlüssige Fortentwicklung sowie Nachverdichtung des im Jahr 1972 festgesetzten Wohngebietes. Darüber hinaus sollen die Bestandsgebäude (Wohntürme) saniert werden. Die geplante Entwicklung wird als Aufwertungsmaßnahme für den Siedlungsteil gesehen und trägt einen wesentlichen Teil zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum bei.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von circa 9.616 qm. Es wird im Norden von der Wittelsbacherstraße, im Westen von der Aventinstraße und im Süden von Wohnbebauung begrenzt. Im Nordosten umschließt das Verwaltungsgebäude des Finanzamts und im Südosten Einzelhandel den Geltungsbereich.
Die Planungsunterlagen sind in der Zeit vom Mittwoch, 22.09.2021 bis einschließlich Donnerstag, 04.11.2021 auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter: rosenheim.de
Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 14.09.2021 der Stadt Rosenheim ist auf folgender Webseite abrufbar: www.rosenheim.de.
Während des genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031-365-1641 gebeten.
Gleichzeitig werden die Planungsunterlagen im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, öffentlich ausgehängt. Das Foyer ist von Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 17 Uhr und am Freitag von 7 Uhr bis 12 Uhr zugänglich. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Besuch des Rathauses und des Veranstaltungsortes verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Bürgerinnen und Bürgern ist zu achten.