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Stadt Rosenheim: Planentwurf zum Bebauungsplan „Innstraße-Nord“ liegt erneut öffentlich aus

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Rosenheim - Der Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 189 „Innstraße – Nord“ ist im Internet einsehbar und wird außerdem vom 8. bis zum 23. Dezember im Rathaus ausgelegt.

Die Meldung im Wortlaut

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. November den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 189 „Innstraße – Nord“ erneut für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung gebilligt. Ziel der Planung ist die Aufwertung der Innstraße als „östlicher Stadteingang“, die Stärkung der Einzelhandels- und der Wohnfunktion, sowie der ansässigen Dienstleister, welche aufgrund der Lage eine Versorgungsfunktion übernehmen und funktionale Verflechtungen mit den angrenzenden Gebieten ermöglichen. Des Weiteren sollen Beeinträchtigungen durch störendes Gewerbe und minder genutzter Flächen reduziert werden. Das Plangebiet liegt im Bereich des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes Altstadt Ost

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 189 „Innstraße-Nord“ wurde geändert. Er umfasst die Flurnummern 321, 322, 323, 324, 325, 330/2, 331 Tlfl., 333, 335, 336, 336/1, 336/2, 339, 339/2, 339/3, 339/4, 339/5, 341, 341/1, 341/2, 342, 343, 343/2, 343/3, 344, 345, 346, 347, 348, 348/2, 348/3, 349, 349/2, 349/3, 349/4, 349/5, 349/6, 349/7, 349/8, 349/9, 350, 350/2, 352, 353, 355, 357, 361, 363, 365, 370/2, 370/3, 388/3, 454/2, 455, 613/2 Tlfl., 1244/5 Tlfl., 1418, 1420, 1421 Tlfl., 1430/4, 1432, 1432/10, 1432/11, 1432/12, 1432/13, 1432/14, 1432/15, 1432/2, 1432/3, 1432/4, 1432/5, 1432/6, 1432/7, 1432/8, 1432/9, 1433, 1433/3, 1433/4, 1433/5, 1433/6, 1433/7, 1433/8, 1433/9, 1434 Tlfl., 1435/6 der Gemarkung Rosenheim. Eine Umweltprüfung findet im vereinfachten Verfahren nicht statt.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Der Planentwurf des obigen Bebauungsplanes, die Begründung, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter dem Link https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung.html einsehbar. Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Rosenheim vom 30. November ist auf folgender Webseite abrufbar: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html.

Ergänzend wird erneut eine öffentliche Auslegung durchgeführt, diese erfolgt verkürzt. Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit von Mittwoch, 8. Dezember bis einschließlich Donnerstag, 23. Dezember im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 17 Uhr, Freitag von 7 Uhr bis 12 Uhr.

Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von allen Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031-365-1641 gebeten.

Pressemitteilung der Stadt Rosenheim

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