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Schulschwimmen im Rosenheimer Hallenbad: Neue Öffnungszeiten und 2G-Plus-Regelung

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Rosenheim - Ab dem 1. Februar gelten im Rosenheimer Hallenbad andere Öffnungszeiten.

Die Meldung im Wortlaut

Der Schwimmunterricht ist entsprechend den Lehrplänen für das Fach Sport fester Bestandteil des Sportunterrichts in allen Schularten und findet täglich im Hallenbad der Stadtwerke statt. Die dafür reservierte Nutzungszeit wird an die Anforderungen der Schulen angepasst. Daher gelten ab dem 1. Februar neue Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb: Montag bis Freitag von 13 Uhr bis 18 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag von 9 Uhr bis 21.30 Uhr.

Negativer Testnachweis erforderlich

Es gilt die 2-G-Plus-Regel, d. h. die Badegäste müssen sich ausweisen, einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung sowie zusätzlich einen gültigen negativen Testnachweis vorlegen. Von der Testnachweispflicht ausgenommen sind alle, die eine Boosterimpfung erhalten haben, Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren. Tagesaktuelle Informationen rund um den Bäderbetrieb gibt es auf der Website der SWRO unter swro.de/baeder und auf Facebook unter „Rosenheimer Bäder“. 

Pressemitteilung Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG

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