Aldi Nummer drei kann kommen

Rosenheim - Die Stadt bekommt eine dritte Aldi-Filiale. Das hat jetzt der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig in seiner Sitzung beschlossen. Hier die Details:
Der Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss befürwortete jetzt einstimmig die Planung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einem darüberliegenden überdachten Parkdeck auf dem Eckgrundstück Chiemseestraße 25.
Bereits im September 2011 wurde dem Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss eine Planung vorgelegt, welche die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit knapp 820 Quadratmetern Verkaufsfläche und eines Parkplatzes mit 41 Stellplätzen auf dem gleichen Grundstück zum Inhalt hatte. Da das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig war, wurde im November 2011 die Baugenehmigung erteilt.
Im Oktober 2012 wurde eine aktualisierte Planung eingereicht. Vorgesehen ist jetzt die Errichtung eines Aldi-Marktes mit 826 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem darüberliegenden Parkdeck, so dass jetzt insgesamt 70 Stellplätze - 31 ebenerdig, 39 auf dem Parkdeck - zur Verfügung stehen. Laut Satzung waren lediglich 26 Stellplätze erforderlich.
Die Belieferung des Marktes erfolgt auf der Ostseite über die Schlierseestraße. Die Kundenzufahrt auf den Parkplatz ist sowohl von der Chiemseestraße als auch von der Schlierseestraße aus vorgesehen. Zur Verbesserung der Verkehrssituation ist eine Straßenverbreiterung im Kurvenbereich der Schliersee-/Simsseestraße erforderlich, wofür die Antragstellerin den Grund abtreten will.
Der beantragte Lebensmittelmarkt hat eine Geschossfläche von rund 1600 Quadratmeter, in der auch die überdachte Auffahrt zum Parkdeck enthalten ist.
Um die erforderliche Rücksichtnahme auf das Nachbargebäude Chiemseestraße 23, in dem sich neben gewerblicher Nutzung auch Wohnungen befinden, nachzuweisen und schädliche Umwelteinwirkungen auszuschließen, hat der Antragsteller ein Schallschutzgutachten vorgelegt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte an allen untersuchten Immissionsorten um mindestens sechs Dezibel bei Einhaltung entsprechender Auflagen unterschritten werden können.
Damit sei nachgewiesen, dass von dem beantragten großflächigen Einzelhandelsbetrieb keine Auswirkungen ausgehen, die eine mit Bebauungsplan zu regelnde Sondergebietsfestsetzung erfordern würden. Die vorliegende Planung füge sich in die Umgebung ein, sie sei auch in der geplanten zweigeschossigen Bauart zulässig, so Bauoberrat Michael Kettenstock, Leiter des Bauordnungsamtes der Stadt, abschließend.
Der Bauausschuss befürwortete einstimmig, die Genehmigung mit den erforderlichen Auflagen zu erteilen.
re/hh/Oberbayerisches Volksblatt