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In der Rosenheimer Schmiedgasse: Sicht- und Lärmschutzwände dürfen bis zu 2,50 Meter hoch sein

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Der Stadtrat hat beschlossen, dass in der Schmiedgasse Sicht- und Lärmschutzwände mit einer Höhe von 2,50 Metern zulässig sind. Die Bebauungspläne können im Rathaus oder auf der Homepage der Stadt Rosenheim eingesehen werden.

Die Mitteilung im Wortlaut:

Rosenheim - Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Mai den Bebauungsplan P6a „Schmiedgasse“ – 7. Teiländerung in der Fassung vom 20. April als Satzung beschlossen mit dem Ziel, an der östlichen Grundstücksgrenze der Flurstücknummer 1, Gemarkung Pang, eine Einfriedungshöhe von 2,50 Metern in einer Ausbildung als Sicht- und Lärmschutzwand zum westlichen Nachbarn der Panger Str. 21 (Gaststätte Panger Straße 25) hin, zuzulassen.

Mit der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 39 vom 3. August ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, 3.Stock, von jedermann eingesehen werden.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Beim Betreten des Rathauses sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach den derzeit geltenden Regelungen sowie die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen verpflichtend. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Regelungen über das Betreten des Rathauses pandemiebedingt verändern können.

Die Bebauungspläne mit Begründung können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim auf den Seiten des Stadtplanungsamtes abgerufen werden.

Pressemitteilung Stadt Roseneim

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