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7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten: Das gilt ab sofort in der Stadt Rosenheim

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Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Rosenheim bewegt sich weiterhin auf einem hohen Wert, weshalb es ab sofort einige Änderungen der Corona-Regelungen gibt:

Die Mitteilung im Wortlaut:

Rosenheim - An drei aufeinanderfolgenden Tagen wurde in Rosenheim die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten. Die Stadt ist daher angehalten, im Rahmen des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) folgende Änderungen der Corona-Regelungen anzuwenden:

Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen sowie die inzidenzunabhängigen Vorgaben der 13. BayIfSMV fort. In diesem Zusammenhang wird besonders auf die derzeit gültigen allgemeinen Kontaktbeschränkungen hingewiesen: 

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte oder genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl weiterhin außer Betracht

Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Des Weiteren müssen die Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen

Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zuzüglich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Des Weiteren müssen die Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen.  

Werden bei diesen Regelungen Testnachweise gefordert, so gilt:

Pressemitteilung Stadt Rosenheim

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