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Welche Landkreise der Region auf Ende der Hotspot-Regel hoffen können

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Von: Christine Stanggassinger

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Gaststätte, 2 G, Hotspot
Ab Montag (6. Dezember) beziehungsweise Dienstag könnte der Besuch von Gaststätten mit der 2G-Regelung in der Stadt Rosenheim, dem Landkreis Traunstein und dem Berchtesgadener Land wieder möglich sein. © Sven Hoppe/dpa-picture alliance

Seit 25. November befinden sich Rosenheim, Traunstein und das Berchtesgadener Land sowie der Landkreis Mühldorf im Lockdown. Einzig Altötting hält sich tapfer unter einer Corona-Inzidenz von 1000. Doch auch die anderen Landkreise in der Region könnten kommende Woche nachziehen, wenn sich die Zahlen weiter so entwickeln.

Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land - Seit neun Tagen ist im Landkreis Traunstein und im Berchtesgadener Land nur noch der Handel geöffnet. Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Hotels sind geschlossen. Auch in Stadt und Landkreis Rosenheim sind seit acht Tagen nur noch Einkaufen, Arztbesuche und Therapien erlaubt. Doch die aktuelle Corona-Lage lässt hoffen.

Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land: Erste Corona-Lockerungen bereits am Montag?

Insgesamt drei Tage in Folge sind am Freitag (3. Dezember) sowohl die Stadt Rosenheim (Inzidenz von 783), als auch der Landkreis Traunstein (806) und das Berchtesgadener Land (904) unter der entscheidenden Inzidenz von 1000. Sollte sich dieser Abwärtstrend noch übers Wochenende fortsetzen, könnten spätestens am Dienstag erste Lockerungen in Kraft treten.

„Wenn sich der erfreuliche Trend bei den Infektionszahlen fortsetzt, wird die Stadt Rosenheim die fünftägige Unterschreitung des Tausenderwerts am 6.12.2021 amtlich bekanntmachen. Die Lockerungen träten dann tags darauf, am Dienstag, 7.12.2021 in Kraft“, bestätigt Rosenheims stellvertretender Pressesprecher Christian Schwalm auf Nachfrage von rosenheim24.de. In Traunstein will man das Amtsblatt im Fall der Fälle bereits am Sonntag veröffentlichen, so dass am Montag gelockert werden kann.

Das hieße dort und auch im Berchtesgadener Land sowie in der Stadt Rosenheim könnte man sich dann auf den Zutritt zu Sportstätten und Bädern, zu Kulturveranstaltungen, zu Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen unter Beachtung der 2Gplus-Regelung wieder freuen. „Unter Einhaltung der 2G-Regelung ist auch der Zugang zu Gastronomie, zu Hotels und Pensionen, zur Aus- Fort- und Weiterbildung, zu Fahrschulen sowie zu körpernahen Dienstleistungen wieder erlaubt. Die Zugangsbeschränkungen für Ladengeschäfte werden in diesem Fall von 20m²/Kunden auf 10m² je Kunden gelockert“, so Schwalm.

„Mit aller Vorsicht behandeln“ - Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land vor Lockerungen

Allerdings schwebt über allem das Damokles-Schwert der 1000er-Inzidenz. Da sei die Rechtslage laut dem Pressesprecher eindeutig: „Die Stadt Rosenheim muss unverzüglich amtlich bekannt machen, wenn die vom Robert-Koch-Institut im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den Wert von 1000 überschreitet. Ab dem darauffolgenden Tag gelten dann die festgelegten Hotspot-Lockdown-Regelungen.“

Deshalb will man auch im Berchtesgadener Land Lockerungen mit aller Vorsicht behandeln. „Wir werden uns die aktuellen Coronazahlen am Sonntag noch einmal genau anschauen“, bestätigt Pressesprecherin Alexandra Rothenbuchner. „Sollte sich für die kommende Woche wieder eine Steigerung abzeichnen, werden wir die aktuelle Situation mit Augenmaß beurteilen.“

Allerdings sei man zuversichtlich, zumindest einen guten Überblick über die aktuelle Lage zu haben. „Wir haben Unterstützungskräfte auch von der Bundeswehr bekommen, um im Gesundheitsamt alles nacharbeiten zu können. Die Indexfälle werden aktuell übermittelt und auch die Kontaktverfolgung läuft.“ Gleiches bestätigt Pressesprecherin Laura Lockfisch aus dem Landratsamt Traunstein.

Stadt und Landkreis Rosenheim als Corona-Hotspots getrennt bewertet

Somit dürfte eine Panne wie zuletzt in Rosenheim, als noch nicht alle Indexfälle an das Roland-Koch-Institut übermittelt waren, ausgeschlossen werden. Klar ist, dass Stadt und Landkreis Rosenheim getrennt behandelt werden. „Das ist rechtlich gar nicht anders möglich“, erklärt Landkreissprecher Michael Fischer gegenüber rosenheim24.de. „Die Stadt und der Landkreis Rosenheim müssen immer eigene Allgemeinverfügungen erlassen.“

Somit muss der Landkreis Rosenheim auf alle Fälle einen Tag länger warten als die Stadt. Dort ist die Inzidenz genau wie im Landkreis Mühldorf erst den zweiten Tag in Folge unter 1000.

cz

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