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Wahlbekanntmachung der Stadt Rosenheim zur Bundestagswahl 

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Rosenheim - Die Stadtverwaltung gibt bekannt, dass bei der am 26. September 2021 stattfindenden Bundestagswahl für alle Wahlberechtigten der Stadt Rosenheim die Möglichkeit besteht, am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr zu wählen. 

Die Pressemeldung im Wortlaut:

Wahlberechtigte Personen können nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Insgesamt gibt es 39 allgemeine Wahlbezirke und 20 Briefwahlvorstände. Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, in welchem Wahlraum jeder Wahlberechtigte zu wählen hat. Um wählen zu können, hat der Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Das Briefwahlergebnis wird im Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium ermittelt.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich, soweit dies das Wahlgeschäft nicht beeinträchtigt.

Wahlberechtigte mit einem Wahlschein können entweder in einem beliebigen Wahllokal in Wahlkreis 222 Rosenheim oder per Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl abstimmen will, muss dies im Wahlamt der Stadt Rosenheim beantragen (spätestens bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr). Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag im Wahlamt der Stadt Rosenheim um 18 Uhr abgegeben sein.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar.

Pressemeldung der Stadt Rosenheim

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