60 Kilogramm Heftpflaster ohne Anleitung
Rosenheim - Das Vorhaben eines Unternehmers, sechs Pakete Heftpflaster aus Amerika ohne CE-Kennzeichnung zu vertreiben, wurde vom Zollamt Reischenhart gestoppt.
Auch wenn es sich bei einem Heftpflaster um ein Produkt handelt, das einfach zu handhaben ist und bei dem man eigentlich auch sonst nichts falsch machen kann, unterliegt es den Vorschriften über die Produktsicherheit.
Dies bekam ein in der Region ansässiger Unternehmer zu spüren, der sich sechs Pakete Heftpflaster mit einem Gesamtgewicht von 60 Kilogramm aus Amerika schicken ließ, die das Zollamt Reischenhart aus dem Verkehr zog.
Denn auch wenn es sich um ein vermeintlich noch so einfach zu handhabendes medizinisches Produkt handelt, muss es über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Zudem ist eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache erforderlich, sofern die eingeführte Ware in Deutschland vertrieben werden soll. Und da beides nicht vorhanden war, konnte der aufmerksame Zöllner beim Zollamt Reischenhart die Sendung nicht freigeben. Die Pakete wurden wieder an den Absender zurückgeschickt.
Wissenswertes über CE-Kennzeichen
Die EU hat eine Vielzahl von Richtlinien zur Sicherheit von Produkten und zur Kennzeichnung bestimmter Waren mit CE-Kennzeichen erlassen. Die Zollstellen arbeiten eng mit den Verbraucherschutzbehörden zusammen. Daher wirken sie auch bei der Überwachung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften, in diesem Fall dem Medizinproduktegesetz, mit, sobald Erzeugnisse aus sog. Drittländern nach Deutschland eingeführt werden.
Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim