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Pkw wie von Schrotladung getroffen - Urteil gefallen

„Habe mein Hirn ausgeschaltet“: Rosenheimer (21) demoliert mit Feuerwerk Bushäuschen und Autos

Jugendschöffengericht verurteilte einen 21-jährigen Rosenheimer wegen Explosion und Sachbeschädigung
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Jugendschöffengericht verurteilte einen 21-jährigen Rosenheimer wegen Explosion und Sachbeschädigung

Er habe „sein Hirn ausgeschaltet“, sagte ein 21-jähriger Rosenheimer vor dem Jugendschöffengericht. Er wurde wegen der Herbeiführung einer Kleinexplosion verurteilt.

Rosenheim – „Es war eine völlig unsinnige Aktion mit beträchtlichem Schaden und hohem Selbstgefährdungspotenzial“, stellte Staatsanwalt Dr. Robert Schnabl zum Anklagevorwurf fest. Demnach hat der Rosenheimer am 28. Dezember 2021 eine Feuerwerksbatterie mit 19 Schuss auf der Sitzbank einer Bushaltestelle in der Lessingstraße in Rosenheim gezündet. Dadurch wurden das Glasdach des Bushäuschens und drei in der Nähe geparkte Autos durch herumfliegende Glassplitter zum Teil massiv beschädigt. An der Bushaltestelle entstand ein Sachschaden von etwa 2500 Euro und an den Fahrzeugen ein Gesamtschaden von etwa 3800 Euro.

„Kurzzeitig Hirn ausgeschaltet“

„Ich habe kurzzeitig mein Hirn ausgeschaltet, mit ein bisschen nachdenken hätte ich erkennen müssen, wie gefährlich die Aktion war“, sagte der Rosenheimer vor dem Jugendschöffengericht und räumte den Tatvorwurf umfassend ein. Was er sich dabei gedacht hatte, vermochte der Rosenheimer, der derzeit eine Haftstrafe in anderer Sache verbüßt, nicht zu sagen. Die Feuerwerksbatterie habe er noch aus der Zeit vor Corona zu Hause gehabt. Wann und wo er sie gekauft hatte, wusste er nicht mehr. Sein Verteidiger Harald Baumgärtl konnte belegen, dass es sich dabei um ein legal in Deutschland erworbenes Produkt handelte.

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Laut dem polizeilichen Sachbearbeiter hatten Anwohner nach einem gewaltigen Knall die Polizei alarmiert. Als die Beamten vor Ort eingetroffen seien, hätten nur noch die Reste von abgefeuerten Feuerwerkskörpern erkannt und als Spurenmaterial sichergestellt werden können.

Einer zivilen Streife sei der Angeklagte etwa 20 Minuten später in der Nähe des Bushäuschens aufgefallen. Bei der Kontrolle habe er angegeben, nichts von der Explosion gehört zu haben. Ein Handflächenabdruck auf der Batterie sei ihm später jedoch eindeutig zuzuordnen gewesen. Letztlich habe der Angeklagte großes Glück gehabt, dass er bei der Aktion nicht selbst von einem Querschläger verletzt worden sei. Eines der Fahrzeuge habe ausgesehen, als ob es eine Schrotladung abbekommen hätte, berichtete der Polizeibeamte. Aus Sicht der Jugendgerichtshilfe hat der dreifach vorgeahndete Rosenheimer aus seinen Fehlern und verschiedenen Disziplinarmaßnahmen gelernt. Schädliche Neigungen und eine Reifeverzögerung, aufgrund vieler Brüche und Drogenkonsums, seien zum Tatzeitpunkt nicht auszuschließen. Deshalb wurde die Anwendung von Jugendstrafrecht und eine Verlängerung der Haftzeit angeregt.

Im Jugendvollzug

Im Juni 21 war der Rosenheimer zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nachdem er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte, befindet er sich seit April 22 im Jugendvollzug.

Aufgrund guter Führung wäre er mit Reststrafen Bewährung in wenigen Wochen wieder auf freien Fuß gekommen. Für Oberstaatsanwalt Dr. Schnabl hatte das Geständnis des Angeklagten großes Gewicht. Das Strafmaß orientiere sich an der Einsicht und Reue, es sei erkennbar, dass der Strafvollzug Eindruck gemacht habe. Das stimme ihn milde, sagte der Anklagevertreter und forderte einen Strafaufschlag von vier Monaten und damit unter Einbeziehung des Urteils aus 21 eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Geständnis verkürzt Beweisaufnahme

Verteidiger Harald Baumgärtl wies darauf hin, dass sein Mandant mit seinem Geständnis die Beweisaufnahme erheblich verkürzt habe und die Geschädigten keinerlei Interesse an einer Strafverfolgung gezeigt hätten. Trotzdem habe sein Mandant in jugendlichem Leichtsinn und Dummheit absolut gefährlich gehandelt, doch er habe seine Lektion gelernt. Eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sei tat- und schuldangemessen. Das Jugendschöffengericht hielt einen Strafaufschlag von drei Monaten für ausreichend. Der Angeklagte habe mit dem Feuerwerk erheblichen Schaden angerichtet und großes Glück gehabt, dass das Glasdach bruchsicher gewesen sei. Die Aktion sei aber nicht zielgerichtet gewesen und ohne Vorahndung wäre die Sache mit Arbeitsstunden und Schadenswiedergutmachung erledigt gewesen. Unter offener Bewährung seien die Konsequenzen deutlich höher.. Dennoch habe der Angeklagte vor Gericht einen guten Eindruck gemacht und offensichtlich erkannt, dass es Zeit sei, das Ruder herumzureißen, hieß es in der Urteilsbegründung von Richter Bernd Magiera.

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