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Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Münchener Straße 9a“

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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19.05.2021 die weitere Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 185 „Münchener Straße 9a“ beschlossen. 

Pressemitteilung im Wortlaut

Rosenheim - Ziel der Planung ist es, eine behutsame Nachverdichtung für das bestehende Wohn- und Geschäftshaus in der Münchener Straße 9a zu ermöglichen und die wichtige Gehwegverbindung als öffentliche Verkehrsfläche zu sichern. 

Die Veränderungssperre endet, sobald und soweit der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens aber nach Ablauf eines Jahres. 

Die Veränderungssperre kann online, auf den Seiten des Stadt Planungsamtes der Stadt Rosenheim unter www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-veraenderungssperren.html, sowie während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr, Montag bis Mittwoch 14 -16, und Donnerstag 14 - 17 Uhr) im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24 eingesehen werden. Beim Betreten des Rathauses ist ein Mund-Nasenschutz nach den aktuell gültigen Regelungen zu tragen und die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen zu wahren. 

Pressemitteilung Stadt Rosenheim

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