Verwirrung um Schilder am Busbahnhof - welche Maske muss nun getragen werden?

Die Inzidenzen sind niedrig, die Maskenpflicht in allen Schulen wurde gerade erst gelockert, da fällt einigen Lesern ein Schild am Busbahnhof auf, darauf heißt es, dass Kinder ab 6 Jahren eine FFP2 Maske im Bus und an den Haltestellen tragen müssen. Eine neue Regelung? rosenheim24.de hat nachgefragt.
Dass im öffentlichen Nahverkehr Maskenpflicht herrscht ist logisch. Hier kommen Menschen verschiedenster Altersgruppen auf engem Platz zusammen und auch in Zeiten niedriger Inzidenzen gilt es, lieber vorsichtig zu sein. Der Freistaat Bayern hat die Maskenpflicht auch klar geregelt, in der dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Juni dieses Jahres steht: Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Neue Regelung in Rosenheim?

Eltern haben der Redaktion von rosenheim24.de nun geschildert, dass ihre Kinder nun neuerdings aufgefordert werden, eine FFP2 Maske zu tragen, obwohl die Kinder deutlich unter 16 Jahre alt waren. Auch Hinweisschilder wurden aufgestellt. Wir haben daher bei Ingmar Töppel, dem Geschäftsleiter des Rosenheimer Stadtverkehrs nachgefragt, was es damit auf sich hat. Der konnte nach kurzer Zeit Entwarnung geben: Das Ganze war ein Missverständnis, man entschuldigt sich für die Wirren und es gilt auch weiterhin, dass Kinder zwischen 6 Jahren und dem 16. Geburtstag keine FFP2-Masken tragen müssen, OP-Masken genügen. Die Schilder werden ab sofort ausgetauscht und die Busfahrer entsprechend informiert.
Fragen? Anliegen? Kritik? Schreibt uns!
Ihr habt ebenfalls Fragen, Bitten, Kritik oder freut Euch, dass etwas besonders gut klappt? Dann schreibt an die Redaktion unter leserbriefe@ovb24.de, wir freuen uns auf Euer Feedback und kümmern uns um Eure Anliegen.
si
Auch interessant
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion