1. rosenheim24-de
  2. Rosenheim
  3. Wasserburg
  4. Eiselfing

Mehr Wohnraum am Eiselfinger Weiherfeld

Erstellt:

Von: Andreas Burlefinger

Kommentare

Eine der Zufahrten zur Siedlung im Weiherfeld. Hier im Gebiet darf bald mehr gebaut werden.
Eine der Zufahrten zur Siedlung im Weiherfeld. Hier im Gebiet darf bald mehr gebaut werden. © Burlefinger

Der alte Bebauunsplan „Am Weiherfeld“ wurde überarbeitet. Damit bekommt Eiselfing nun mehr Platz für neuen Wohnraum.

Eiselfing – Fleißig hat Amtsleiter Laurentius Fischer in seiner zusätzlichen Verantwortung für das gemeindliche Bauamt seit der Januarsitzung an der Änderung des Bebauungsplanes Weiherfeld gearbeitet. In der Sitzung des Eiselfinger Gemeinderats konnte er nun den fertigen Planentwurf vorlegen und dem Gremium den Aufstellungsbeschluss vorlegen.

Anfragen aus der Bürgerschaft

Anfragen aus der betroffenen Bürgerschaft der Siedlung „Im Weiherfeld“ hatten sowohl den Ersten Bürgermeister Georg Reinthaler (Grüne) wie auch die Verwaltung dazu veranlasst (wir berichteten). „Zumal die Grundstücke in ihrer Bemessung groß genug sind und wenn jemand das auch machen will“ sagte der Amtsleiter dazu.

Damit die Gesamtansicht aus der nord-östlichen Richtung mit den zusätzlichen Baumöglichkeiten in der Sichtachse Gemeinsamkeiten ergibt, hat er sich an den Gebäudehöhen am benachbarten Baugebiet „Eiselfing-Nord“ als Bezugswert orientiert, was dem Gemeinderat offensichtlich durchaus zusagte.

„Verträgliche Nachverdichtung“

Durch die Änderung des ursprünglichen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1994, der seine Gültigkeit behält, soll eine „verträgliche Nachverdichtung“ ermöglicht werden. „Die vorhandene Struktur des Quartiers wird damit aber unverändert bleiben“ wies Laurentius Fischer in seiner Beschlussvorlage deutlich hin.

Insgesamt kann in den betroffenen 16 Parzellen bei vier bis zu einer maximalen Höhe von 6,50 Metern und bei den zwölf anderen sogar bis sieben Metern gebaut werden. Bei den Letzteren ist damit sogar ein Dachausbau möglich.

Informationsgespräch für Anwohner

Rupert Reininger (UWE) wollte jedoch in diesem Zusammenhang wissen, welche Auswirkungen die genannten Höhen auf die Bestandsgebäude haben „die bisher ja meistens niedriger sind“ wie er sagte. Diese Sachlage bestätigte ihm auch Amtschef Fischer und verwies auf die Siedlungsstraße als Ausgangswert bei der Bemessung. Im Sinne einer Gleichbehandlung dürfen nur Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Wohneinheiten gebaut werden. Dies bedeutet entsprechend der Baunutzungsordnung, die neuen Gebäude dürfen nicht unmittelbar mit der Nachbarbebauung verbunden sein. Alle Grundstücksbesitzer werden nun zeitnah eine Einladung in das Rathaus zu einem Informationsgespräch mit dem Amtsleiter erhalten.

Einstimmig billigte der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Beteiligung der Bürgerschaft sowie der Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.

Auch interessant

Kommentare