Insgesamt kann in den betroffenen 16 Parzellen bei vier bis zu einer maximalen Höhe von 6,50 Metern und bei den zwölf anderen sogar bis sieben Metern gebaut werden. Bei den Letzteren ist damit sogar ein Dachausbau möglich.
Rupert Reininger (UWE) wollte jedoch in diesem Zusammenhang wissen, welche Auswirkungen die genannten Höhen auf die Bestandsgebäude haben „die bisher ja meistens niedriger sind“ wie er sagte. Diese Sachlage bestätigte ihm auch Amtschef Fischer und verwies auf die Siedlungsstraße als Ausgangswert bei der Bemessung. Im Sinne einer Gleichbehandlung dürfen nur Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Wohneinheiten gebaut werden. Dies bedeutet entsprechend der Baunutzungsordnung, die neuen Gebäude dürfen nicht unmittelbar mit der Nachbarbebauung verbunden sein. Alle Grundstücksbesitzer werden nun zeitnah eine Einladung in das Rathaus zu einem Informationsgespräch mit dem Amtsleiter erhalten.
Einstimmig billigte der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Beteiligung der Bürgerschaft sowie der Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.