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Enteignung der Landwirte? Neue Naturschutzverordnung sorgt in Griesstätt für Kopfschütteln

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Von: Karlheinz Rieger

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Das Inntal soll besser geschützt werden, die Diskussion um den betroffenen Teilbereich im Bereich Staustufe Feldkirchen sorgte in Griesstätt auch für Kopfschütteln.
Das Inntal soll besser geschützt werden, die Diskussion um den betroffenen Teilbereich im Bereich Staustufe Feldkirchen sorgte in Griesstätt auch für Kopfschütteln. © Rieger

Rosenheim will das Inntal mehr schützen. Dazu will das Landratsamt den Abgrenzungsbereich ändern. Im Griesstätter Gemeinderat stößt der Vorschlag auf Kritik.

Griesstätt – Die Änderung des Abgrenzungsbereichs der Kreisverordnung zum Schutze des Inntals im Raum Rosenheim sorgte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates für Diskussionen. Bezüglich der gemeindlichen Stellungnahme zur Verordnung zum „Schutze des Inntals“ als Landschaftsschutzgebiet im Flussabschnitt bei Schechen kam es abschließend zu einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis. Zwar waren die Belange der Griesstätter im fraglichen Ausweitungsbereich naturschutzrechtlicher Einschränkungen für die Landwirtschaft dabei nur minimal berührt, aber eine Solidarisierung mit allen Landwirten der ebenfalls betroffenen Gemeinden Prutting, Schechen, Stephanskirchen und Vogtareuth prägte letztlich den mit 6:5 zustande gekommenen Beschluss.

Landkreis will Schutzgebiete neu ausweisen

Nötig wurde die Stellungnahme, da die Absicht des Landkreises Rosenheim darin besteht einen Großteil seiner Landschaftsschutzgebiete im Bereich des Inns neu auszuweisen. Die bestehenden Verordnungen sollen damit auf einen modernen, zeitgemäßen Stand gebracht werden, die Kreisverordnung zum Schutze des Inntals im Zuge dieser Überarbeitung ebenfalls.

Schon mal vorgezogen werden soll nun eine Änderung der Grenzziehung auf dem Gemeindegebiet von Schechen. Diese ist dort für die anstehende Bauleitplanung Voraussetzung. Für die im Zuge einer zukünftigen noch anstehenden Überarbeitung der Landschaftsschutzgebietsverordnung im Inntal samt Neuabgrenzung stellt die vorliegende Änderung aber noch keine abschließende Bewertung dar.

Enteignung der Landwirte?

Was wäre, wenn wir bei Schechen zustimmen und nächste Woche beträfe das Thema uns selbst direkt? Die Frage, die Jakob Ametsbichler (GfuG) im Zusammenhang mit Einschränkung landwirtschaftlicher Nutzung auf den betroffenen Flächen stellte, führte jedenfalls zu unterschiedlichen Reaktionen im Gemeinderatsgremium. Während Katharina von Sommoggy (Grüne) eine im Sinne des Naturschutzes notwendige Beeinträchtigung der Landwirtschaft schon nachvollziehen und befürworten konnte, sprach Christian Graf (GfuG) davon, dass eine solche eher einer Enteignung der Landwirte gleichkommen würde. Das, was da auch aus dem Bereich der EU zum Naturschutz daherkomme, führe nur zu weiteren Betriebsschließungen, befürchtete er. Stefan Pauker vermutete dagegen eher Taktik auf Seiten des Landratsamtes und Helmut Schuster (BfG) fragte nach, ob man überhaupt eine Stellungnahme abgeben müsse. Jürgen Gartner (GfuG) vertrat schließlich die Auffassung, dass der Bauernverband die entscheidende Stellungnahme abgeben müsse und bei diesem Thema das größere Gewicht habe.

Bürgermeister Robert Aßmus (parteifrei) war grundsätzlich der Ansicht, dass die Belange der Landwirtschaft nicht weiter beschnitten werden sollten. Man müsse das in eine Stellungnahme der Gemeinde einarbeiten, forderte er.

Stellungnahme der Gemeinde wird eingearbeitet

Da man sich zunächst nicht auf eine klare Linie einigen konnte, wie man mit der Stellungnahme selbst verfahren solle, probierte man eine Abstimmung in Raten. Für die Fassung „Stellungnahme ohne Einwände‘ gab es allerdings nur eine Zustimmung, für ‚gar keine Stellungnahme abgeben‘ plädierten im Anschluss daraufhin nur fünf Gemeinderäte, was bei elf Stimmberechtigten aber auch keine Lösung ergab. Schließlich bekam bei einer dritten Abstimmung mit 6:5 Stimmen der Bürgermeistervorschlag eine Zustimmungsmehrheit. Es wird also von Seiten der Gemeinde eine Stellungnahme mit entsprechendem Hinweis auf den Schutz und die Belange der Landwirtschaft abgegeben werden.

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