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So viel teurer wird die Kita in Griesstätt

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Die Kindertageseinrichtung in Griesstätt.
Die Kindertageseinrichtung in Griesstätt. © rieger

In der Gemeinde Griesstätt wurde die neue Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen besprochen.

Griesstätt – Die Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen wurde bereits 2022 in Griesstätt neu beschlossen, die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Rosenheim hatte aber noch einige Änderungen empfohlen. Deshalb musste in der jüngsten Gemeinderatssitzung erneut darüber abgestimmt werden, was nun ab Freitag, 1. September, gelten soll.

In diesem Zusammenhang wurde auch die neue Gebührenordnung angepasst. 15 Prozent teurer wird es im Schnitt für die Eltern. Neben einigen kleineren redaktionellen Änderungen wurde in der aktualisierten Satzung die Reihung nicht aufgenommener Kinder auf der Vormerkliste neu geregelt.

Neue Dringlichkeitsstufen bei Kindergartenplatzvergabe

Bei frei werdenden Plätzen gelten ab September jetzt folgende Dringlichkeitsstufen: Als erstes Kinder, deren Personensorgeberechtigten in Betreuungs- oder Verwaltungsdienst sowie im öffentlichen sozialen- und Pflegedienst tätig sind, als zweites Kinder, die in der Gemeinde wohnen, als drittes Kinder, deren Personensorgeberechtigte beide berufstätig sind, als viertes Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig ist, als fünftes Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befinden, als sechstes Kinder, die im Interesse einer sozialen Integration der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bedürfen und als siebtes die Altersstufe der Kinder.

Innerhalb derselben Dringlichkeitsstufe erfolgt die Aufnahme nach dem Zeitpunkt der Antragstellung. Der Paragraf fünf a, der bisher die Mitarbeit der Erziehungsberechtigten und die Sprechstunden regelte, wurde in der neuen Satzung ganz gestrichen. Vonseiten der Gemeinderäte und des Sitzungsleiters, Stellvertretendem Bürgermeister Anton Strahlhuber (GfuG), gab es hierzu keine Einwände.

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Die Beschlussfassung über die Anpassung der Kindergarten Gebührensatzung, gültig ab Freitag, 1. September, erfolgte im Anschluss ebenso einstimmig. Bei der beschlossenen 15 prozentigen Gebührenerhöhung wurden vor allem die Kostensteigerungen im Bereich Versorgung, Personal und Energie eingepreist. Auch das Essensgeld wurde entsprechend angepasst.

Künftig wird, als Beispiel herausgegriffen, eine vier bis fünfstündige Betreuung in Regelkindgruppen dann, ohne Förderung, nicht mehr 140 Euro, sondern 161 Euro kosten. Der zu entrichtende Betrag für den gleichen Zeitraum in Kleinkindgruppen steigt von 248 auf 286 Euro. Die bisherige staatliche Förderung von 100 Euro bleibt dabei unberührt. /BH

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