Kuriose Situation
Pfaffinger Bauausschuss rätselt: Stört ein Bienenhaus die Eingrünung?
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Die Imkerei ist ein wichtiger Baustein des Artenschutzes. Der Bauausschuss in Pfaffing hatte es jetzt diesbezüglich mit einer kuriosen Situation zu tun: In Rettenbach ist ein Bienenhaus geplant, das als Bauwerk ausgerechnet den Auflagen des Naturschutzes zu widersprechen scheint.
Pfaffing – Das geplante Bienenhaus in Rettenbach, Gemeinde Pfaffing, ist an sich keine große Sache, doch es könnte weitere Auswirkungen haben. Mit dieser Problematik befasste sich der Pfaffinger Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung.
Weder Bebauung noch Lagerflächen sind erlaubt
Beantragt ist ein Bienenhaus mit Schleuderraum, für das es eigentlich kein Verfahren braucht. Doch für den Standort im Garten gelten besondere Auflagen: So stellt dieser Bereich eine festgelegte Ortsrandeingrünung dar und ist daher von Bebauung freizuhalten. Selbst Lagerflächen kommen nicht infrage. Somit ist für das Vorhaben eine isolierte Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans erforderlich, so war im Bauausschuss zu hören.
Der Grund ist, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes die Untere Naturschutzbehörde diese Form der Ortsrandeingrünung zur Bedingung gemacht hatte.
Mehr noch: Die Räte erfuhren, dass das Amt das bereits im vorigen Jahr bemängelt hatte. Denn es seien auf diesem Streifen mittlerweile mehrere Gartenhäuschen entstanden, die bei einer Besichtigung vor Ort angesichts der doch guten Eingrünung zwar nicht bemängelt, doch aber auch nicht für zulässig erklärt wurden.
Das beantragte Bienenhaus stellt nun erstmalig einen offiziellen Versuch zur Nutzung dieses Grünstreifens dar. Sollte das in Einklang mit den Behörden erfolgen, sind weitere Antragsteller allerdings gleich zu behandeln, war im Bauausschuss zu hören.
Gespräch mit Naturschutzbehörde geplant
Dazu merkte die Verwaltung an, dass die Bedingungen für eine Genehmigung zumindest strittig sein könnten. Sollte daher der Bauausschuss das Bienenhaus befürworten, hätte die Behörde drei Möglichkeiten, zu reagieren: Sie könnte entweder zustimmen, einen Ausgleich fordern oder die Änderung des Bebauungsplans mit Kompensation der Flächen verlangen.
Einstimmig entschied sich der Ausschuss für die isolierte Befreiung. Nun sollen Gespräche mit der Naturschutzbehörde das weitere Vorgehen klären.