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Hausdurchsuchung deckt auf: Wasserburger hat 1000 kinder-und jugendpornographische Bilder

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Von: Christa Auer

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Verfahren wegen Kinderpornografie im Netz sind laut Zentralstelle Cybercrime in Bayern stark angestiegen. Auch in Wasserburg gab es einen Fahndungserfolg.
Verfahren wegen Kinderpornografie im Netz sind laut Zentralstelle Cybercrime in Bayern stark angestiegen. Auch in Wasserburg gab es einen Fahndungserfolg. © Nicolas Armer

Das Amtsgericht Rosenheim hat einen Wasserburger wegen des Besitzes von über 1000 kinder-und jugendpornographischen Bilder verurteilt. Das ist die Strafe für den Mann, der noch versuchte, sich rauszureden.

Wasserburg/Rosenheim - Die Polizei war auf den Mann aufmerksam geworden, weil er im September 2020 kinderpornographische Inhalte in seine Cloud hochgeladen hatte. Geschieht dies über Google, Microsoft, Yahoo oder über einen anderen größeren Anbieter, erfolgt über die US-Behörden eine Meldung an das Bundeskriminalamt (BKA) und schließlich an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Als Anfangsverdacht reicht eine einzige Datei mit Kinderpornographie, die über eine Plattform geteilt oder heruntergeladen wurde. Dies war auch beim Angeklagten der Fall. Bei der Hausdurchsuchung im März 2021 fanden die Ermittler dann über 1000 kinder-und jugendpornographische Bilder. Nun musste sich der Wasserburger vor dem Amtsgericht Rosenheim wegen Verbreitung und Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte verantworten. Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf umfassend ein, gab jedoch erst an, dass die Dateien versehentlich beim Herunterladen von Musik auf seinem Computer gelandet seien.

Angeklagter beteuert: Nie selbst Kontakt zu Kindern aufgebaut

„Binden Sie mir doch keinen Bären auf. Sie stehen mit einem Bein im Gefängnis“, stellte Richterin Gruber dazu fest. Die Dateien seien über Jahre hinweg heruntergeladen, auf den eigenen Geräten hin- und her geschickt und auch ausgedruckt worden. Da würde nur die Wahrheit und eine gewisse Krankheitseinsicht helfen. „Ich war neugierig und es hat mir gefallen“, räumte der Angeklagte, der nach eigenen Angaben in seiner Kindheit mehrfach sexuell missbraucht wurde, daraufhin ein.

Allerdings habe er nie selbst Bildmaterial hergestellt oder Kontakt zu Kindern aufgebaut. Die Datei, die das Verfahren ins Rollen gebracht hat, habe er nur in seine eigene Cloud hochgeladen. Nachdem nicht auszuschließen war, dass nur der Angeklagte Zugriff zu dem Inhalt hatte, wurde der Tatvorwurf der Verbreitung kinderpornographischen Schriften auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Besitz war jedoch eindeutig.

Die beiden an der Wohnungsdurchsuchung beteiligten Polizeibeamten berichteten, dass um 7 Uhr morgens sowohl auf dem Laptop als auch auf dem Handy im Wohnzimmer jugendpornographische Videos gezeigt wurden und zeitgleich im Schlafzimmer auf zwei Geräten Pornos liefen. Zudem seien lebendige Hasen, stapelweise Ausdrucke mit kinder-und jugendpornographischen Darstellungen, viel Sexspielzeug, und Kuscheltiere aufgefunden worden. Hier hätten gleich die Alarmglocken geläutet, jedoch habe sich der Verdacht, dass der Angeklagte möglicherweise Kinder anspreche, nicht erhärtet.

Wohnung in katastrophalem Zustand

Insgesamt sei die Wohnung in einem katastrophalen, Messie-ähnlichen Zustand, so die beiden Beamten. „Sie haben Glück, dass in ihrem Fall noch nach alter Gesetzeslage geahndet wird, denn der aktuelle Strafrahmen hat sich deutlich verschärft“, betonte der Vertreter der Anklage. Zu Gunsten des Angeklagten sei Geständnis und sein bisher straffreies Leben zu werten. Zu seinen Lasten sei die sehr hohe Anzahl an strafbaren Inhalten zu sehen. „Hinter jedem Bild steckt ein Opfer schweren sexuellen Missbrauchs“, sagte Staatsanwalt Auer und forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Aufgrund fehlender positiver Sozialprognose sah er keine Möglichkeit zur Strafaussetzung. Verteidiger Julian Praun rückte das Geständnis seines Mandanten und dessen eigene Missbrauchserfahrung in den Fokus. Die Dateien seien alle aus 2019 und 2020. Seither habe sich der Angeklagte nichts mehr zu Schulden kommen lassen. „Sowas kommt nicht wieder vor“, versicherte der Verteidiger und plädierte für eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, 200 sozialen Arbeitsstunden und zur Abklärung seines Therapiebedarfs. „Die Taten waren sehr verwerflich, die Bilder zeigen schweren sexuellen Missbrauch und vieles spricht gegen Bewährung“, sagte Richterin Gruber in der Urteilsbegründung. Aber vielleicht könne mit den Auflagen eine positive Sozialprognose hergestellt werden. Die Überlegung sei, es erst einmal mit Therapie beim Angeklagten zu versuchen und ihn nicht gleich wegzusperren.

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