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„Deutliches Aggressionspotenzial“: Verordnung regelt „Spaziergang“ in Wasserburg

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Am Montag (10. Januar) könnte es wieder zu einem „Gemeinsamen Spaziergang“ gegen die Corona-Maßnahmen in Wasserburg a. Inn kommen. Das Landratsamt Rosenheim hat dazu eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Grund dafür ist das Konflikt- und Aggressionspotenzial der letzten Spaziergänge in der Stadt.

Die Mitteilung im Wortlaut:

Wasserburg a. Inn - Eine erneut für den kommenden Montag (10. Januar) geplante, nicht angemeldete Veranstaltung in Form eines „Gemeinsamen Spazierganges“ gegen die Corona-Regelungen bzw. die Corona-Schutzimpfungen in Wasserburg darf nur stationär stattfinden. Das Landratsamt Rosenheim hat heute (5. Januar) eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Begründet wird sie unter anderem mit einem deutlichen Konflikt- und Aggressionspotenzial, das zuletzt bei montäglichen „Spaziergängen“ zu sehen war. 

Rosenheim erlässt Allgemeinverfügung: Corona-Spaziergang in Wasserburg nur stationär erlaubt

Gemäß Allgemeinverfügung darf die Veranstaltung zwischen 18 Uhr und 20.30 Uhr in der Hofstatt in Wasserburg stattfinden. Ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern ist einzuhalten. Zudem sind alle an der Veranstaltung Teilnehmenden grundsätzlich verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag reicht eine medizinische Gesichtsmaske. 

Seit dem 29. November 2021 finden in Wasserburg jeden Montag unangemeldete Veranstaltungen statt, zu denen teils anonym in Telegram-Chatgruppen aufgerufen wurde. Während die ersten „Spaziergänge“ grundsätzlich friedlich abliefen, musste die Polizei bei den Versammlungen am 20. und 27. Dezember mehrfach ein Aufeinandertreffen der Teilnehmer mit den Teilnehmern einer angemeldeten Gegenveranstaltung verhindern, deeskalierend eingreifen und Kontrahenten trennen.

Für den 10. Januar wurde bereits eine Gegendemonstration mit rund 250 Teilnehmern angemeldet. Problem war zudem, dass kein Veranstaltungsleiter zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Bei der Veranstaltung am 3. Januar waren etwa 100 Teilnehmer im Wasserburger Stadtgebiet anzutreffen. Dabei musste festgestellt werden, dass Teilnehmer die Maskenpflicht und Mindestabstände nicht einhielten.

Es wurden mehrfach Ordnungswidrigkeiten in Form von Verstößen gegen die Allgemeinverfügung vom 30 Dezember 2021 festgestellt, nachdem sich eine Gruppe von circa 25 Personen ohne Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht zu einem Aufzug formierte. Der Aufforderung der Polizei sich aufzulösen, kam die Gruppe nicht nach. Die Gruppe wurde angehalten und die Personalien festgestellt, was zu Unmut und aggressivem Verhalten führte.  

Bisher sechs Spaziergänge in Wasserburg a. Inn

Bisher haben entsprechende Versammlungen in Form von Spaziergängen sechsmal in Folge stattgefunden, zuletzt am 3. Januar. Aufgrund der mittlerweile regelmäßig stattfindenden montäglichen „Spaziergänge“ in der Wasserburger Innenstadt ist davon auszugehen, dass diese auch am kommenden Montag, dem 10. Januar, stattfinden und erneut keine Versammlungsanzeige erfolgen wird.

Aufgrund der fehlenden Abstimmungsmöglichkeiten mit den anonymen Initiatoren der Versammlungen, der schwer einschätzbaren Situation sowie der polizeilichen Feststellungen bei den vorangegangenen Versammlungen hielt es das Landratsamt Rosenheim als Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit der Polizei und dem Ordnungsamt der Stadt Wasserburg für erforderlich und auch verhältnismäßig für die mögliche Veranstaltung am 10. Januar Anordnungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz zu treffen und diese im Amtsblatt Nr. 1 zu veröffentlichen. Es kann auf der Landkreis-Homepage unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2022

Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim

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