Seit 2005 knüpft die Europäische Union ihre landwirtschaftlichen Direktzahlungen an strenge Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Diese Regelungen werden als Cross-Compliance bezeichnet. Mit systematischen sowie anlassbezogenen Kontrollen prüft die EU, ob die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Vorgaben einhalten und somit Anspruch auf die Direktzahlungen haben. Verstöße werden mit Kürzungen bis hin zur vollständigen Rückforderung der Fördermittel geahndet! Unser Cross-Compliance-Rechtsschutz schützt Landwirt*innen vor diesem
unkalkulierbaren Risiko. Klassisches Beispiel hierfür: Bei einer Überprüfung wird festgestellt, dass bei einigen Rindern die zweite Ohrmarke fehlt. Ihnen wird unterstellt, Ihre Tiere nicht sorgfältig genug zu kontrollieren. Die Direktzahlungen werden Daraufhin gekürzt.
Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit einem privaten Rundum-Schutz. Mit ihm stehen Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite und sichert Sie in allen privaten Lebensbereichen ab. Achten Sie darauf, dass Ihr Landwirte-Rechtsschutz auch diesen umfangreichen privaten Rechtsschutz bietet.
Wir informieren Sie gerne ausführlich zu diesem wichtigen Thema. Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um die Absicherung Ihrer Landwirtschaft:
Andreas Tanzmeier
RODERUS Versicherungsmanagement GmbH
Tel.: (08 61) 1 66 83 20
E-Mail: a_tanzmeier@roderus.vkb.de
www.roderus.vkb.de
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