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Mein Ex-Freund hat Nacktfotos von mir, die er heimlich gemacht hat: Was kann ich tun?

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In unserer Service-Rubrik „Liebesfragen“ können unsere Plus-Abonnenten Dorothea Perkusic unter dem Betreff „Liebesfragen“ Fragen rund um die Themen „Leben“ und „Liebe“ stellen. Jeder Ratsuchende bekommt von der Einzel- und Paartherapeutin eine persönliche Antwort. Ausgewählte Fragen werden immer montags hier anonymisiert veröffentlicht.

Frage einer Frau:

Ich bin seit drei Jahren von meinem damaligen Partner getrennt. Letztens habe ich alte Fotodateien auf unserem damals gemeinsamen Notebook aussortiert und bin dabei auf eine Vielzahl von Dateien gestoßen, die ich nicht kannte. Ich habe die Dateien geöffnet und bin noch immer wie in einer Schockstarre. Mein Ex-Freund hat im Laufe der Jahre unserer Beziehung heimlich unzählige Nacktfotos von mir gemacht während ich schlief, ohne, dass ich davon wusste. Wir haben beide nackt geschlafen und er hat mir hauptsächlich zwischen die Beine fotografiert. Ich stehe noch immer unter Schock, bin total verzweifelt und irgendwie fühle ich mich wie vergewaltigt, auch wenn sich das vielleicht übertrieben anhört. Ich weiß selbst nicht, wie ich mich fühlen soll. Ich schäme mich, habe Angst und kann mit niemandem darüber reden, weil es mir so peinlich ist. Bei dem Gedanken, dass er noch im Besitz dieser intimen Bilder von mir sein könnte und ich als  „Vorlage“ diene, wird mir ganz schlecht. Was soll ich jetzt tun? 

Antwort von Dorothea Perkusic:

Ich kann nachvollziehen, wie Sie sich wohl fühlen und es tut mir sehr leid für Sie. Ich würde Ihnen unbedingt raten, einen Anwalt hinzuzuziehen und Ihren Ex-Freund keinesfalls so davonkommen zu lassen! 

Rein rechtlich gesehen, kann ich soviel sagen, als dass es eine Straftat ist, Bildaufnahmen zu machen und/oder zu verbreiten, die einen „höchstpersönlichen Lebensbereich“ eines Anderen verletzen. Insbesondere wenn jemand, ohne sein Einverständnis gegeben zu haben, in seinen  Privaträumen oder in einer Situation, die ihn hilflos zeigt oder in irgendeiner Weise bloßstellt, fotografiert oder gefilmt wird. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Sexualität bzw. Nacktheit. Hierbei sind Genitalien, Gesäß, die weibliche Brust unter besonderen rechtlichen Schutz gestellt und dürfen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung fotografiert werden. Ein Beispiel ist das so genannte „Upskirting“, wo Frauen heimlich unter den Rock fotografiert wird. 

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Emotional gesehen handelt es sich hierbei um Missbrauch. Denn Sie befanden sich in einer schutzlosen Situation und das Fotografieren geschah ohne Ihr Wissen und ohne Ihre Einwilligung. Kein Wunder also, dass Sie sich „vergewaltigt“ fühlen, das ist gar nicht übertrieben und das kann wohl jede Frau nachvollziehen. 

Dorothea Perkusic auf Instagram

Es ist schon ein schwieriges Thema bei Trennungen mit der Frage, wer welche Fotos aus der gemeinsamen Zeit behalten darf. In den meisten Beziehungen werden auch einvernehmlich intime Bilder oder Videos gemacht. Die Frage, was dann damit geschieht, ist meist schwierig zu klären und es ist nahezu unmöglich sicherzustellen, dass keiner mehr Fotos des Anderen besitzt, die er nicht haben sollte. In Ihrem Fall jedoch geht es um etwas völlig Anderes und Sie sollten sich unbedingt dagegen wehren. 

Sie haben keinerlei Grund, sich zu schämen. Schämen muss sich Ihr Ex-Freund und dafür zur Rechenschaft gezogen werden! Fassen Sie Mut und stellen Sie sich auf die Hinterbeine. Sprechen Sie mit einer engen Freundin darüber, das wird Ihnen gut tun. Sie sind in dieser Situation das Opfer und haben das Recht, geschützt zu werden und sich selbst zu schützen. Wenn Sie sich  wehren, dann finden Sie Kraft und können eigenverantwortlich handeln, um selbstbewusst dem Täter die Stirn zu bieten und sich nicht in der Opferrolle verstecken zu müssen. Suchen Sie sich Hilfe, um das, was Sie gerade erleben, erzählen und verarbeiten zu können, um Unterstützung zu finden und Kraft. Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Dorothea Perkusic

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