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Bis zu 5.000 Euro Bußgeld: Gegen diese Regeln solltet Ihr beim Grillen nicht verstoßen

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Fleischspieße, Bratwürste und Steaks liegen auf dem Rost eines Gasgrills
Saftige Koteletts und ein herrlicher Grillduft machen viele Menschen glücklich. Aber was ist beim Grillen erlaubt? © picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Ein Sommer ohne Grillen wäre für Viele wohl undenkbar. Doch was ist überhaupt erlaubt - und was verboten? Und welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Sonnenschein, saftige Koteletts und ein herrlicher Grillduft – mehr braucht es für viele Menschen nicht, um glücklich zu sein. Doch beim Grillen ist der Grat zwischen Freud und Leid recht schmal. Während es für die Grillmeister herrlich nach gebratenem Fleisch duftet, stören sich Nachbarn schnell am Rauch und Grillgeruch. Gerade in Mietshäusern, wo die Balkone oft dicht an dicht liegen, kann das beliebte Sommervergnügen schnell für Ärger sorgen. Doch was ist beim Grillen überhaupt erlaubt – und was verboten?

Grillen auf dem Balkon: Rauch, Lärm und Funkenflug vermeiden

Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds (DMB) ist Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten grundsätzlich erlaubt. Das müssen auch Nachbarn akzeptieren.

Allerdings gilt vorrangig, was im Mietvertrag und in der Hausordnung festgelegt ist. Steht im Mietvertrag, dass Grillen verboten ist, müssen sich Mieter auch penibel daran halten – schließlich gibt es in Deutschland kein Recht auf Grillen.

Auch mit welchem Grillgerät Ihr Eure Würstchen bratet, darf im Mietvertrag reglementiert sein. So kann dort etwa das Grillen mit einem Holzkohlegrill verboten sein, um einer starken Rauchentwicklung vorzubeugen.

Ansonsten ist es auch auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt, seinen Grill mit Holzkohle anzufeuern, solange kein Nachbar belästigt wird oder gegen das Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) verstoßen wird. Als raucharme Alternative bietet sich hier ein Elektro- oder Gasgrill an.

Und damit wären wir schon beim zweiten Punkt, den Mieter – aber auch Eigentümer – beim Grillen auf Balkon und im Garten zu berücksichtigen haben: Beim Grillen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Rauch- und Lärmbelästigungen müsst Ihr daher vermeiden. So sollten etwa die örtlich geltenden Ruhezeiten (meist ab 22 Uhr) eingehalten und die Grillparty ab dieser Uhrzeit ins Innere der Wohnung verlagert werden.

Zieht Qualm in die Wohnung des Nachbarn, kann dieser sich berechtigterweise beim Ordnungsamt oder der Polizei beschweren. Auch Funkenflug ist zu vermeiden, da dies die Sicherheit der Nachbarschaft gefährdet.

Bei der Frage, wie oft gegrillt werden kann, wurden von Gerichten unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Während der Grill-Saison sind gegen zwei Grill-Feiern im Monat in der Regel nichts einzuwenden.

Kein offenes Feuer auf dem Balkon

Eine offene Feuerstelle auf dem Balkon ohne Grill ist generell verboten. Offenes Feuer würde sowohl die eigene Sicherheit als auch die der Nachbarn gefährden und ist deshalb zu vermeiden.

Diese Strafen drohen

Die meisten Streitigkeiten unter Nachbarn entstehen beim Grillen durch Lärmbelästigung, Rauchentwicklung und Gerüche. Wird die Polizei oder das Ordnungsamt auf den Plan gerufen, winken teils empfindliche Bußgelder. Wer etwa gegen die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen verstößt, muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen.

Nicht selten endet der Streit vor Gericht. Allerdings gibt es fürs Grillen und auch für die Höhe der Sanktionen keine bundeseinheitlichen Gesetze, weshalb die örtlichen Regelungen zu beachten sind. Laut Bussgeldkatalog.org wurden etwa schon folgende Strafen verhängt:

Besonders Mieter sollten sich beim Grillen genau an die Regeln halten, die in ihrem Mietvertrag stehen. Bei Verstößen drohen Abmahnungen vom Vermieter bis hin zur Kündigung im Wiederholungsfall.

ID/red

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