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Corona: Werde ich krankgeschrieben, wenn ich in Quarantäne muss?

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Frau mit Maske und Coronaviren
Bekommen Arbeitnehmer für die Corona-Quarantäne eine Krankmeldung vom Arzt? © pixabay

Während der Corona-Krise müssen viele Arbeitnehmer in die behördlich angeordnete Quarantäne. Doch werden Mitarbeiter dafür krankgeschrieben? Und müssen sie auf Gehalt verzichten?

Wenn Menschen über Krankheitssymptome klagen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus, auch SARS-CoV-2 genannt, hindeuten, wird den Betroffenen meist geraten, zu Hause zu bleiben. Oft wird vom Gesundheitsamt sogar eine Quarantäne angeordnet, etwa, wenn man Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Patienten hatte. Doch wird man dann vom Arzt mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) krankgeschrieben?

Quarantäne angeordnet: Wer bekommt eine Krankmeldung?

Tatsächlich kommt es darauf an, ob die Person krank ist und über Symptome wie Schnupfen, Fieber oder leichte Halsschmerzen klagt oder nicht. Laut Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darf der Arzt bei Symptomen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Mit dieser kann sich dann der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber krankmelden.

Ist der Arbeitnehmer jedoch symptomfrei, darf der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen – selbst wenn der Patient positiv auf Corona getestet wurde. „In diesem Fall ist die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein“, schreibt die KBV. Von der Krankschreibung hängt es auch ab, ob Arbeitnehmer in Quarantäne arbeiten müssen oder nicht.

Anders verhält es sich laut KBV, wenn ein bislang symptomfreier Arbeitnehmer während der Quarantäne erkrankt. Von diesem Zeitpunkt an bestehe dann tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit – und eine AU-Bescheinigung durch den Arzt ist erforderlich.

Wie hoch ist das Gehalt während der Quarantäne?

Arbeitnehmer erhalten in Quarantäne eine Entschädigung in Höhe des Nettogehalts von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt. Die Kosten dafür werden dem Arbeitgeber nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt erstattet. Und zwar während der ersten sechs Wochen der Quarantäne. Danach erhalten Arbeitnehmer eine Auszahlung, die sich nach der Höhe des Krankengeldanspruchs richtet. 

Die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht bleibt übrigens weiterhin bestehen, die Beiträge (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil) werden laut KBV vom jeweiligen Bundesland übernommen. 

Telefonische Krankschreibung wegen Erkältung

Wer nicht in Quarantäne muss, aber Symptome einer Erkältungskrankheit hat, kann sich bis zum 31. März 2022 von seinem Hausarzt auch telefonisch krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) hat die entsprechende Sonderregelung angesichts der hohen COVID-​19-Infektionszahlen weiter verlängert. 

ID/red

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