Nicht alles kann weg
Wichtige Dokumente: Diese Unterlagen dürft Ihr niemals wegwerfen
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Ihr möchtet Ordnung zuhause schaffen? Ausmisten befreit und schafft Platz. Doch Manches darf auf keinen Fall in der Tonne landen. Welche Dokumente Ihr wegwerfen könnt und was zu tun ist, wenn Ihr Eure Geburtsurkunde nicht mehr findet, erfahrt Ihr hier.
Die Ablage quillt über, die Ordner sprengen sich selbst und Ihr möchtet Euer Büro gar nicht mehr betreten, weil die Unordnung überhandgenommen hat? Eine Lösung: Ihr sorgt für mehr Stauraum in Form von neuen Regalen, neuen Ordnern und neuen Ablagemöglichkeiten.
Noch besser ist allerdings folgende Option: Geht Eure Unterlagen und Dokumente in Ruhe durch und entsorgt alles, was nicht mehr von Nutzen ist. Dazu zählen Gebrauchsanleitungen für längst weggeworfene Technik-Geräte, veraltete Reiseführer oder Kassenbons, deren Schrift unleserlich geworden ist.
Ihr werdet bemerken: Das Meiste, was sich in den letzten Jahren angesammelt hat, kann ohne Probleme entsorgt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Wichtige Dokumente sollten sicher und vor Nässe geschützt aufbewahrt werden. Dazu zählt nicht nur die Geburtsurkunde.
Einige Unterlagen müssen aufbewahrt werden
Die Stiftung Warentest als gemeinnützige deutsche Verbraucherorganisation hat eine Liste mit Dokumenten veröffentlicht, die man nicht wegwerfen sollte. Eine Auswahl:
- Geburtsurkunde: Diese braucht Ihr für den ersten Ausweis, die Anmeldung zur Eheschließung und den Rentenantrag. Doch wer sie nicht mehr findet, kann sie im zuständigen Standesamt neu beantragen. Seit 2009 gibt es auch ein elektronisches Register.
- Ausweise und Pässe: Ein Personalausweis ist nötig, um sich identifizieren zu können. Etwa im Fall einer polizeilichen Kontrolle. Ein Reisepass dagegen muss nur im Fall einer Reise in ein Land vorgezeigt werden, das nicht zu EU gehört. Wer seinen Ausweis oder Pass verloren hat, kann ihn im zuständigen Bürgerbüro neu beantragen.
- Schul- und Arbeitszeugnisse: Alle Dokumente über die Ausbildung ab dem 16. Lebensjahr werden für den Rentenantrag gebraucht. Abschlusszeugnisse sind in der Regel entbehrlich, wenn Ihr euch nicht neu bewerben möchtet. Im Verlustfall können Sie Zeugnisse bei der jeweiligen Schule neu beantragen. Abschluss- und Abgangszeugnisse müssen dort 50 Jahre lang aufbewahrt werden.
- Sozialversicherungsausweis: Er wird nötig, wenn Ihr den Arbeitgeber wechselt. Manchen reicht die Sozialversicherungsnummer, andere wollen den Ausweis im Original sehen. Schreibt Euch die Nummer am besten auf. Bei Verlust können die Rentenversicherungsträger oder die gesetzliche Krankenversicherung einen neuen Ausweis ausstellen.
- Gültige Wertpapiere in Papierform: Um den Anspruch auf Dividenden, Zinsen, Gewinnbeteiligungen oder die Rückzahlung des Kapitals bei sogenannten Inhaberpapieren geltend zu machen, braucht Ihr unbedingt das Original des Wertpapiers. Inhaberpapiere können bei Verlust in der Regel nicht neu beantragt werden.
- Das Testament: Hier ist Vorsicht geboten, denn nur das Original ist rechtlich schwer anfechtbar. „Bei Verlust eines Testaments kann der Wunscherbe unter Umständen seine Rechte nicht geltend machen, weil die gesetzliche Erbfolge eintritt“, zitiert die Stiftung Warentest Jan Bittler von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Wiederbeschaffen sei nicht möglich. Deshalb rät Bittler: „Es ist dringend zu empfehlen, das Testament in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu geben“.
ID/red