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Energiepreispauschale beschlossen: wer sie bekommt - und wie

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Auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen (Entgeltabrechnungen) liegen Euromünzen und Eurogeldscheine
Die Energiepreispauschale wird von den Arbeitgebern zusammen mit dem Gehalt überwiesen. © picture alliance / dpa | Arno Burgi

Die Energiepreispauschale von 300 Euro aus dem Entlastungspaket 2022 wurde nun offiziell beschlossen. Lest hier, wer die einmalige Pauschale bekommt - und vor allem wie und wann.

Der seit Monaten anhaltende Ukraine-Krieg belastet auch die deutsche Wirtschaft. Dieser und die damit verbundenen Diskussionen um den Bezug von Öl und Gas aus Russland treiben die Energiekosten in Deutschland merklich in die Höhe. Das wirkt sich insbesondere auf die Benzin-, Strom- und Heizkosten aus.

Um einen Ausgleich zu schaffen und die Bürger ein wenig zu entlasten, hat die Bundesregierung ein umfassendes Entlastungspaket 2022 auf den Weg gebracht. Jetzt (20. Mai 2022) ist die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ebenso wie die restlichen Maßnahmen aus dem Paket vom Bundesrat durchgewunken worden.

Beschlossen ist die Energiepreispauschale – wann tritt sie in Kraft?

Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll 44 Millionen Erwerbstätige in Deutschland entlasten. Dem Gesetzesentwurf zufolge erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Einmalzahlung, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind.

Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen die Pauschale voraussichtlich mit der Lohnzahlung im September. Einer Pressemitteilung der SPD zufolge soll die Auszahlung „zügig und ohne bürokratische Hürden“ erfolgen.

Diese einmalige Zahlung von 300 Euro erfolgt automatisch. Es ist also nicht nötig, Anträge oder Formulare auszufüllen. Das Geld soll als Zuschuss zu dem Gehalt ausgezahlt werden, es kommt also über die Lohnabrechnung.

Entlastungspaket: Wer von der Energiepreispauschale profitiert

Selbstständige erhalten die Energiepreispauschale durch eine Senkung ihrer Steuer-Vorauszahlung ebenfalls im September. Arbeitnehmer, die am 1. September kein Arbeitsverhältnis nachweisen können und Selbstständige mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt, heißt es in der Mitteilung der SPD.

Doch was zunächst durchweg positiv klingt, hat auch einen Haken: Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Nur wer unter dem Steuerfreibetrag bleibt, profitiert also von der vollen Summe der Unterstützung.

Die Einkommenssteuer und Sozialabgaben werden von den 300 Euro abgezogen – einer Berechnung des Bundes zufolge bleiben einem Steuerzahler, der 3500 Euro brutto verdient und sich in Steuerklasse 1 befindet, nach der Versteuerung der Energiepreispauschale lediglich 159 Euro netto.

Rentner sind ausgeschlossen – doch mit einem Trick bekommen sie die 300 Euro

Rentner ziehen allem Anschein nach bei der Verteilung der Energiepreispauschale generell den Kürzeren. Denn die meisten Menschen im Ruhestand sind nicht steuerpflichtig – und fallen aus dem Grund durch das Raster der Energiepauschale.

Doch es gibt einen Trick, wie auch Rentner die 300 Euro erhalten können. Betroffene müssen nur einen Tag im Jahr 2022 als Minijobber arbeiten und das als „selbstständige Arbeit“ in der Steuererklärung angeben – auf dem Weg erhalten auch Rentner den Zuschuss.

Studenten werden ebenfalls von der Energiepreispauschale ausgeschlossen, doch auch sie können dem Minijob-Trick nachgehen und auf dem Weg von den 300 Euro profitieren.

Bürger profitieren auch noch von anderen Maßnahmen des Entlastungspakets 2022

Neben der Energiepreispauschale enthält das Entlastungspaket zur Unterstützung der Bürger das 9-Euro-Ticket für Bus und Bahn, das nun eventuell sogar bis Dezember verlängert werden soll sowie den Kinderbonus und einen Tankrabatt. Auch für Hartz-IV-Empfänger ist eine Einmalzahlung vorgesehen.

ID/red

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