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Falsche Kreditversprechen: Vorsicht vor sechs häufigen Fallen

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Von: Andrea Schmiedl

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Online-Kontoauszug eines überzogenen Bankkontos
Wer übers Internet einen Kredit aufnehmen will, wird laut einer EU-Studie in zwei von drei Fällen schlecht informiert. © picture alliance / dpa | Marcus Brandt

Minimaler Aufwand, keine Sicherheiten, keine Schufa - und das alles auch bei einem nur geringen Einkommen. Klingt verlockend, das schnelle Geld ist aber nur vermeintlich leicht zu haben. Viele Kreditangebote sind alles andere als seriös.

Wünsche schnell erfüllen, finanzielle Löcher stopfen: Unseriöse Kreditvermittler machen sich die Notsituation potenzieller Kunden gerne zu Nutzen und versprechen schnelle, unbürokratische Lösungen in Form von hohen Sofort-Krediten zu günstigen Konditionen ohne Schufa-Abfrage. Sicherheiten werden auch nicht verlangt.

Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ja, ist es auch! Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) warnt immer wieder vor unseriösen Kreditangeboten.

Im Folgenden gibt es einige Tipps, wie Ihr unseriöse Kreditvermittler erkennt. Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben die sechs häufigsten Fallen zusammengestellt, in die Ihr auf der Suche nach einer Finanzspritze tappen könnt.

Falle 1: Kreditangebote mit Soforthilfe und „ohne Schufa“

Vorsicht, wenn Angebote eine schnelle Soforthilfe versprechen. Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen Anfragen bloß an Banken weiter. Sicher ist, dass die Vermittler den Kredit durch ihre Tätigkeit verteuern - falls er überhaupt gewährt wird.

Ob ein Kredit gewährt wird, darüber entscheiden allein die Geldinstitute. Das gilt auch, wenn angeblich keine Sicherheiten gebraucht werden, die Schufa-Einträge ohne Bedeutung sind und geringe oder fehlende Einkünfte kein Problem darstellen. Seriöse Kredite werden praktisch nie ohne entsprechende Bonität vergeben. „Seriöse Banken müssen vor der Kreditvergabe die Bonität des Kunden überprüfen. Anbieter, die ganz gezielt mit „Krediten ohne Schufa“ oder ähnlichen Versprechen werben, sind häufig unseriös“, sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH.

Grundsätzlich gilt:

Wer direkt bei Banken und Sparkassen keinen Kredit erhält, der bekommt ihn auch über einen seriösen Vermittler grundsätzlich nicht.

Falle 2: Namen und Internetseiten der Kreditvermittler

Selbst wenn Vermittler Vertrauen erweckende Namen tragen, auf Mitgliedschaften in Verbänden hinweisen oder ihre Internetseiten seriös wirken, solltet Ihr ihnen nicht blind vertrauen.

Selbst wenn die Kreditvermittler auf die Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung verweisen, ist dies kein besonderes Merkmal von Seriosität. Die behördliche „Zulassung“ ist im Wesentlichen eine Formsache und sagt nichts über die Angebote von Darlehensvermittlern aus.

Auf den Webseiten der Anbieter könnt Ihr außerdem auf Folgendes achten:

Falle 3: Unterlagen per Nachnahme

Verbreitet ist die Praxis, vermeintliche Vertragsunterlagen per Nachnahme zu versenden. So wird die Vermittlergebühr sofort kassiert. Allerdings trägt der Postbote dabei häufig nur einen Stapel wertloses Papier ins Haus, zum Beispiel Antragsunterlagen für eine angeblich genehmigte Finanzsanierung, die überhaupt nicht gewünscht war. Das Geld ist dann weg, ohne dass ein Kreditvertrag unter Dach und Fach ist.

Falle 4: Zusätzliche Prepaid-Kreditkarten

Eine weitere „Masche“ unseriöser Anbieter ist es, den vermeintlichen Antrag auf Kreditvermittlung mit einem Antrag auf Vermittlung einer Prepaid-Kreditkarte zu kombinieren. Auf der müsst Ihr erst einen Betrag einzahlen, um ihn dann ausgeben zu können. 

Manchmal ist es auch so, dass Ihr nur dann einen Antrag auf Kreditvermittlung stellen könnt, wenn Ihr auch eine Prepaid-Karte bestellt. Per Nachnahmegebühr bekommt Ihr sie dann zugeschickt. Später wird dafür auch eine „Jahresgebühr“ erhoben.

Falle 5: Vorauszahlungen

Grundsätzlich solltet Ihr Angebote meiden, bei denen Ihr etwas zahlen sollt, bevor Ihr ein Darlehen bekommt. Kreditvermittler haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung muss in einem schriftlichen Vertrag ausdrücklich vereinbart sein und zusätzlich auch im Kreditvertrag ausgewiesen werden.

Unseriöse Vermittler versuchen diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, indem sie angebliche Auslagen verlangen. Diese sind zwar im Prinzip in engen Grenzen zulässig, müssen aber nur gezahlt werden, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurden, nachweisbar bei der Darlehensvermittlung entstanden sind und tatsächlich notwendig waren. 

In der Praxis werden jedoch regelmäßig unzulässige Beträge - wie etwa pauschale Summen - gefordert. Aber auch manch konkrete Einzelposition ist nicht erlaubt, wie zum Beispiel die Arbeitsstunden oder Reisekosten eines Außendienstmitarbeiters, der Euch zu Hause besucht, oder teure Hotlines sowie Eil-Bearbeitungsgebühren.

Falle 6: zusätzliche Verträge bei Hausbesuchen

Darlehensvermittler kündigen sich gern zum Besuch an. Meist haben sie dann Versicherungen, Verträge über vermögenswirksame Leistungen oder dubiose Geldanlagen im Gepäck. Mit dem Hinweis, dass die Bank Sicherheiten brauche, drängen sie zur Unterschrift. 

Die Folge: Eure Schulden wachsen. Denn Ihr habt jetzt auch noch einen teuren Vertrag am Hals und obendrein keinerlei Gewissheit, dass das Darlehen gewährt wird. 

Solche Verträge stellen weder eine zusätzliche Sicherheit für das Darlehen dar, noch erhöhen sie die Chance auf Kreditauszahlung. Sie sind wertlos, solange dort noch keine nennenswerten Gelder eingezahlt wurden. Außerdem ist jedem seriösen Kreditgeber klar, dass eine zusätzliche Belastung des monatlichen Budgets die Zahlung von Kreditraten eher gefährdet als sichert.

Hilfe bei der Verbraucherzentrale

Seid Ihr Opfer von unseriösen Kreditvermittlern geworden? Die Fachleute der Verbraucherzentralen helfen Euch dabei, gezahlte Beträge zurück zu bekommen oder unterschriebene Verträge rückgängig zu machen. 

as

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