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Neue Regeln für Quarantäne und Isolation: Was sich jetzt für Arbeitnehmer ändert

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Krankschreibung
Wann darf ich mich freitesten nach einer Corona-Infektion? © Marijan Murat/dpa

Bund und Länder haben neue Quarantäne-Regeln vereinbart. Wie sich die Änderungen auf Beschäftigte auswirken und was Ihr aktuell beachten müsst, lest Ihr hier.

Angesichts der schnell umgreifenden Omikron-Virusvariante haben Bund und Länder neue Corona-Regeln vereinbart. Unter anderem werden die Bestimmungen für Quarantäne und Isolation vereinfacht, damit Bereiche der kritischen Infrastruktur (wie Polizei, Feuerwehr, Stromversorung etc.) handlungsfähig bleiben und es nicht zu Personalengpässen kommt. Die einzelnen Bundesländer haben diese Regelungen zum Großteil umgesetzt. Wir zeigen, was für Beschäftigte in Deutschland aktuell gilt.

Was gilt für Corona-positive Arbeitnehmer in Isolation?

Wer einen positiven PCR-Test hat, muss als infizierte Person in Isolation. Das heißt, Sie dürfen die Wohnung nicht verlassen, sich nicht mit anderen Menschen treffen und dürfen auch nicht am Arbeitsplatz erscheinen. In den meisten Ländern greift derzeit eine Sonderregelung, der zufolge ein positiver PCR-Test eine sofortige Isolation ermöglicht. Ansonsten muss diese vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Mit dieser sichern sich Arbeitnehmer auch die Lohnfortzahlung, falls sie ihrer Arbeit zuhause nicht nachgehen können.

Wer Symptome einer Covid-Erkrankung wie Schnupfen oder Fieber aufweist, den darf der Arzt krankschreiben. Ohne Symptome gilt: Wem es möglich ist im Homeoffice zu arbeiten, ist dazu auch verpflichtet. Alle anderen sollten sich mit ihrem Arbeitgeber absprechen. Dieser kann auch andere Arbeiten zuweisen, die von zu Hause aus erledigt werden können. Nach zehn Tagen endet die Isolation jetzt automatisch, vorher mussten 14 Tage abgewartet werden.

Was gilt für Arbeitnehmer in Quarantäne?

Wer Kontakt mit einer infizierten Person hatte, muss sich als Verdachtsfall zuhause in Quarantäne begeben. Eine entsprechende Anweisung erteilt das Gesundheitsamt, welche aber auch zeitverzögert eintreffen kann. Vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene sind durch die neue Regelung jetzt meist (je nach Länderregelung) von der Quarantäne befreit. Dasselbe gilt für frisch Geimpfte und Genesene. Diese müssen dann auch am Arbeitsplatz erscheinen.

Wie auch in Isolation gilt: Wer in Quarantäne ist und unter Krankheitssymptomen leidet, der kann sich vom Arzt krankschreiben lassen. Liegen keine Symptome vor, kann der Arbeitgeber Arbeiten im Homeoffice zuweisen. Geht dies nicht, sind Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit. Die Lohnfortzahlung ist in Quarantäne jedoch weiterhin gesichert, wenn sie die Quarantäneanordnung beim Arbeitgeber einreichen. Mehr zum Thema Arbeiten in Quarantäne lesen Sie hier. Die Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen.

Ab wann kann man sich freitesten?

Wer sich bereits vor Ablauf der zehn Tage aus der Isolation oder Quarantäne freitesten will, kann dies jetzt bereits nach sieben Tagen. Dafür muss ein negativer PCR- oder Schnelltest vorliegt und es dürfen keine Symptome auftreten. Laut Bundes­gesundheits­ministerium muss dafür ein Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorliegen – ein Selbsttest oder Corona-Test beim Arbeitgeber reicht nicht aus. Für bestimmte Berufe, etwa im Gesundheitswesen, sowie für Schülerinnen und Schüler gelten wiederum Sonderregelungen. 

ID/red

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