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Lärmbelästigung: Darf ich die Waschmaschine nachts laufen lassen?

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Waschmaschine
Lärmbelästigung: Darf ich die Waschmaschine nachts laufen lassen? © pixabay

Ihr arbeitet oft bis spätabends oder seid viel unterwegs? Dann habt Ihr sicher schon mal kurz vor dem Zubettgehen eine Waschmaschine laufen lassen. Ist das erlaubt?

Spätestens im Schleudergang kann eine Waschmaschine schon einmal richtig laut werden. Wer also spätabends noch wäscht, könnte wegen Lärmbelästigung von den Nachbarn darauf angesprochen werden. Aber zählt die Waschmaschine wirklich dazu?

Darf ich nachts meine Wäsche in der Waschmaschine waschen?

Die Ruhezeiten einer Hausordnung gehen in der Regel von 13 bis 15 und von 22 bis 8 Uhr. Da sollte man meinen, dass auch das Waschen mit der Waschmaschine nach 22 Uhr nicht mehr erlaubt ist. Doch so einfach ist es dann doch nicht.

Denn rechtlich ist es eindeutig geregelt, dass Mieter eine eigene Waschmaschine besitzen und betreiben dürfen. Hausordnungen, die das Aufstellen einer eigenen Waschmaschine verbieten, sind damit unwirksam.

Dort heißt es weiter, dass es nicht eindeutig festgelegt sei, ob die Waschmaschine innerhalb der Ruhezeiten nicht benutzt werden dürfe. Wie das LG Freiburg allerdings in einem Urteil aus dem Jahr 2013 berichtet, sollte folgendes gelten: „Geräusche von Haushaltsmaschinen, wie Waschmaschine oder Trockner, die ein Mieter unter Berücksichtigung der gebotenen Rücksichtnahme, gegebenenfalls konkretisiert durch Ruhezeiten in der Hausordnung, benutzt, sind von den Mitmietern als sozialadäquate Lärmbeeinträchtigung hinzunehmen.“

Es kommt auch immer darauf an, wie hellhörig Eure Wohnung ist. Hört Ihr schon, wenn jemand ein Stockwerk über Euch den Wasserhahn aufdreht, solltet Ihr auf das Waschen mit der Waschmaschine innerhalb der Ruhezeiten also besser verzichten. Nehmt Ihr dagegen kaum Geräusche aus anderen Wohnung wahr, kann es durchaus vertretbar sein, wenn Ihr ab und zu auch noch nach 23 Uhr Ihre Waschmaschine einschalten. 

ID/red

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