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Neue Corona-Regeln: Was sich am Arbeitsplatz ändern soll

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Mann sitzt vor dem Computer und hält Coronatest in der Hand
Viele Beschäftigte dürfen aus dem Homeoffce wieder ins Büro zurückkehren. © picture alliance/dpa | Matthias Balk

Tests, Masken und Zugangsregeln – in den Betrieben gelten derzeit noch Verpflichtungen zum Corona-Schutz. Und in Zukunft? Erfahrt hier, was auf Arbeitgeber und Beschäftigte zukommt.

Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich ab Sonntag (20. März) auf neue Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz einstellen. Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch (16. März) eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums dazu abgesegnet.

Sie sieht vor, dass Arbeitgeber vom 20. März an selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.

Kabinett beschließt neue Grundlage für Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Nach der neuen Verordnung sollen Arbeitgeber bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann beispielsweise, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen.

Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die bisherigen Maßnahmen entfallen am 19. März. Die neuen Regeln gelten ab 20. März und sind zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft.

Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Ein Homeoffice-Angebot ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

Homeoffice-Pflicht für Unternehmen läuft aus

In der neuen Verordnung ist das Homeoffice-Angebot nur noch als Möglichkeit vorgesehen: „Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten Homeoffice anzubieten“, heißt es dort.

Eine Verpflichtung besteht für Arbeitgeber aber, wenn es um die Impfungen gegen Covid-19 geht. Sie müssen ihren Beschäftigten demnach weiterhin ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Maske tragen, Abstand halten und Lüften im Büro?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warb angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen dafür, dass Betriebe und ihre Beschäftigten weiterhin sogenannte Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. „Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig Lüften haben sich bewährt. (...) Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln“, erklärte der Minister am Mittwoch.

Seit dem 16. März gilt zudem die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen.

ID/red

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