Fernsehen und Radio
Strafgebühren für Rundfunkbeitrag: Eine wichtige Änderung könnte für GEZ-Zahler teuer werden
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Fast alle Menschen überweisen in Deutschland vierteljährlich den Rundfunkbeitrag – eine Änderung könnte für GEZ-Zahler jetzt teuer werden, wenn sie die vierwöchige Frist verpassen.
ARD, ZDF, Deutschlandfunk. In Deutschland werden öffentlich-rechtliche Sender durch Gebühren finanziert. Rundfunkgebühren (auch Rundfunkbeitrag oder Rundfunkabgabe genannt) müssen alle Haushalte zahlen, außer Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Anders als in anderen Länder hängt die Gebühr in der Bundesrepublik nicht davon ab, ob man ein Empfangsgerät wie Radio oder Fernsehen besitzt.
Rundfunkgebühren: Wer Zahlungsfrist verpasst, muss „Versäumniszuschlag“ zahlen
Aktuell beträgt die Rundfunkgebühr 18,36 Euro monatlich. In der Regel zahlen die Menschen vierteljährlich 55,08 Euro per SEPA-Lastschrift oder Überweisung an den Beitragsservice. Wem die sogenannte GEZ-Gebühr automatisch abgebucht wird, für den ändert sich in Zukunft wohl nichts. Doch wer die Überweisung vergisst, dem drohen in Zukunft Strafzahlungen.
Der Beitragsservice versendet seit dem 15. Mai keine Erinnerungsbriefe mit Zahlungsaufforderung mehr. Wer die vierwöchige Zahlungsfrist verpasst, muss einen „Versäumniszuschlag“ von einem Prozent des Betrags oder mindestens acht Euro zahlen. Folgt eine Mahnung, werden auch noch die Rücklastschriftgebühren der Bank fällig.
Rundfunkgebühren: Deshalb gibt es künftig keine Zahlungsaufforderung mehr
Der Grund für die Entscheidung des Beitragsservices dürften in erster Linie Sparmaßnahmen sein. Wenn nicht mehr so viele Briefe mit Zahlungsaufforderungen verschickt werden müssen, fallen weniger Portokosten an und die Verwaltung hat weniger Arbeit.
Mediennutzer müssen im Gegenzug aufpassen und sollten die Zahlungsfrist jährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November nicht verpassen, wenn sie keine extra Gebühren zahlen möchten.
ID/red