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Urlaub noch nicht beantragt? Diese Rechte habt Ihr als Arbeitnehmer

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Sonnenliege
Urlaub noch nicht beantragt? Diese Rechte habt Ihr als Arbeitnehmer © pixabay

Ist der Urlaubsantrag genehmigt, kann ja jetzt eigentlich nichts mehr schiefgehen, oder? Eigentlich. In wenigen Ausnahmen dürfen Vorgesetzte den Urlaub streichen.

Wer arbeitet, hat auch ein Recht auf Erholung. Grundsätzlich muss laut dem Bundesurlaubsgesetz der Arbeitgeber die tariflich vereinbarten Urlaubszeiten gewähren.

In welchen Fällen darf die Führungskraft aber trotzdem den Mitarbeitern den Urlaub verwehren?

Im Job: Diese Regeln gelten bei der Urlaubsplanung

ID/red

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