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Frührente beantragen: Ab wann ist das möglich?

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Ein altes Paar auf einer Parkbank mit einem Sonnenschirm in einem Park
Erwerbsminderungsrente zu beantragen ist ohne jede Altersgrenze möglich. © pixabay

Viele Menschen zählen die Tage, bis sie endlich in den wohlverdienten Ruhestand gehen dürfen. Wann hat man das Recht auf Frührente?

Viele Menschen entscheiden sich aus unterschiedlichen Gründen früher in Rente zu gehen. Doch die sogenannte Frührente bedeutet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig finanzielle Einbußen. Pro vorgezogenem Monat wird die Rente laut einem Bericht von Juraforum um einen Abschlag von 0,3 Prozent gemindert. 

Frührente beantragen – Habe ich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Habt Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente? Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aus gesundheitlichen Gründen nicht so lange arbeiten, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Wenn Ihr pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten könnt, habt Ihr das Recht auf Erwerbsminderungsrente. Dem Bericht zufolge ist Erwerbsunfähigkeit sogar der häufigste Grund für einen früheren Rentenbezug. Welche Jobs unbeliebt sind, obwohl sie eigentlich gut bezahlt werden, erfahrt Ihr hier.

Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente zu beantragen ist übrigens ohne jede Altersgrenze möglich, denn es wird dem Bericht zufolge nicht zwischen Alter, Beruf oder Branche unterschieden. Allein der Gesundheitszustand ist ausschlaggebend. Wer keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden an Depressionen
Ein erheblicher Anteil derer, die Frührente beziehen, leidet dem Bericht zufolge an Depressionen. Auch Persönlichkeitsstörungen und Sucht sind Ursache für einen früheren Rentenbezug. Das Durchschnittsalter der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt laut Juraforum 49 Jahre.

Wer kann in Frührente gehen?

Um Frührente beziehen zu können, müsst Ihr einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Auch ohne Erwerbsminderung ist es dem Bericht nach möglich, vor dem gesetzlich festgelegten Renteneintrittsalter in Frührente zu gehen:

Frührente beziehen – ohne Abschlag

Um abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen zu können, müsst Ihr dem Bericht zufolge mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Das Zugangsalter wird jedoch schrittweise von 63 auf 65 angehoben. Zu den Jahren zählen auch freiwilliges soziales Jahr, Wehrdienst, Zivildienst oder Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr dazu.

In Frührente gehen – mit 55, 60 oder 63?

Was gilt für Minijobs?

Dem Bericht nach gilt seit 2017, dass die Einnahmen des Hinzuverdienstes aus einem Minijob um die Beiträge zur Rentenversicherung gemindert werden. Wenn die Regelaltersgrenze von 65 bzw. 67 Jahren erreicht werden, sind Rentnerinnen und Rentner mit Minijob von der Rentenversicherung befreit.

Frührente bei Arbeitslosigkeit, Hartz 4, Sozialhilfe, Grundsicherung

Die Gesetzesänderung im Jahr 2011 hat laut Bericht des Juraforums dazu geführt, dass während des Bezuges von Arbeitslosengeld 2 keine Rentenversicherungsbeiträge von Seiten des Jobcenters bezahlt werden. Wer also Hartz4 bezieht, erwirbt in dieser Zeit keinen zusätzlichen Rentenanspruch. Zudem kann das Jobcenter Hartz4-Empfängerinnen und -Empfänger dazu auffordern, mit 63 in Rente zu gehen, was als Zwangsverrentung bezeichnet wird. Allerdings können sie dem Bericht zufolge nicht früher in Rente geschickt werden, wenn die zu erwartende Rente so niedrig ist, dass die Grundsicherung im Alter in Anspruch genommen werden müsste, um über die Runden zu kommen.

ID/re

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