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Whatsapp: Vorsicht! Bei falschem Status drohen rechtliche Konsequenzen

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Handydisplay mit dem Status-Feature von Whatsapp
Whatsapp-Nutzer sollten sich gut überlegen, was sie in ihren Status posten. © picture alliance / dpa | Arno Burgi

Whatsapp ist einer der beliebtesten Kommunikationsdienste weltweit. Über die Status-Funktion können Verbraucher alles mit ihren Kontakten teilen. Einige Inhalte sollten im Status aber auf keinen Fall auftauchen, denn damit machen sich Nutzer strafbar.

Whatsapp wurde zur schnellen Kommunikation entwickelt – und ist damit sehr erfolgreich. 58 Millionen Deutsche nutzen die App laut messengerpeople täglich.

Die Meisten halten Verwandte und Bekannte über den Kommunikationsdienst auf dem neusten Stand. Wer nicht nur eine, sondern gleich alle Kontakte erreichen möchte, postet hin und wieder etwas in den sogenannten Status.

Welche Inhalte Nutzer lieber nicht im Whatsapp-Status mit Bekannten teilen

Dort landen in der Regel Fotos oder Videos mit einer Bildunterschrift zu den verschiedensten Themen. Sichtbar sind diese dann für 24 Stunden, bevor sie automatisch gelöscht werden. Nutzer sollten allerdings aufpassen, denn bei dem Posten von bestimmten Inhalten drohen juristische Konsequenzen. Dabei haben die Hersteller bereits für mehr Sicherheit beim Nutzen der App gesorgt.

Zu den Inhalten, die lieber nicht gepostet werden sollten, zählt sowohl volksverhetzendes als auch obszönes Material. User, die Bilder, Statements oder Videos mit ihren Kontakten im Status teilen, sollten sich daher gut überlegen, ob die Inhalte angebracht sind oder nicht. 

Ansonsten ergeht es ihnen im Anschluss ähnlich wie einem Familienvater im Jahr 2019, der laut Merkur.de aufgrund seines Whatsapp-Status vor Gericht musste.

Posten von falschen Inhalten führt zur Gerichtsverhandlung

Dieser hat einen Videoausschnitt aus der Zeit des Nationalsozialismus gepostet. Der Ausschnitt war nach Angaben 80 Sekunden lang, und soll neben den NS-Symbolen ein Bild des faschistischen Gewaltherrschers gezeigt haben. Zeitgleich soll ein Text mit der Aufschrift „Ich habe gegen die jüdische Tyrannei gekämpft“ eingeblendet worden sein.

24 Stunden konnte der digitale Inhalt von allen Kontakten aufgerufen werden. Vor Gericht soll der Mann im Anschluss ausgesagt haben, dass er nicht rechtsradikal sei, und sich somit auch nicht mit dem Clip identifiziere. Er soll das Video lächerlich gefunden haben, und sich gefragt haben, wer so viel Zeit und Geld in das Video stecke.

Das Gericht soll den Sachverhalt allerdings nicht so locker gesehen haben. Dieses ist der Meinung, dass der Mann mit seinem Status für rechte Hetze sorgen wollte. Deshalb gab es für den Status auf Whatsapp juristische Konsequenzen.

Juristische Konsequenzen drohen bei falschen Inhalten

Aufgrund von Volksverhetzung und der Nutzung von verbotenen Symbolen, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er seine Schuld eingestanden habe und die Tat zwei Jahre zurücklag, soll das Gericht 75 Tagessätze zu je 10 Euro verhängt haben. 

Nach Angaben von Stern.de war das allerdings noch ein mildes Urteil. Denn theoretisch hätte für den Tatbestand der Volksverhetzung auch eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden können. Deshalb soll auch die Polizei davor gewarnt haben, verbotene Inhalte zu verbreiten. Denn auch in Chats sind diese Materialien strafbar.

In Whatsapp-Gruppen von Jugendlichen sollen immer öfter obszöne Bilder und Videos geteilt werden, in denen Kinder zu sehen sind. Das Teilen solcher Inhalte soll mittlerweile deutlich härter bestraft werden als noch vor ein paar Jahren, denn nun gilt das Versenden solcher Materialien als Verbrechen.

ID/red

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