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Wichtige Änderungen beim Rundfunkbeitrag: Vielen Haushalten drohen schnell Strafgebühren

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Wichtige Änderungen beim Rundfunkbeitrag: Vielen Haushalten drohen schnell Strafgebühren © pixabay

Änderung beim Rundfunkbeitrag! Eine wichtige Erinnerungsstütze fällt bald weg - für unachtsame Haushalte könnte das schnell zu Strafgebühren führen.

Rund 2,5 Millionen Deutsche sind betroffen: Wer sich an die fälligen Rundfunkgebühren quartalsweise per Brief erinnern lässt, auf den können in Zukunft teure Zahlungsaufforderungen zukommen. Der Beitragsservice verzichtet künftig auf die schriftlichen Zahlungsaufforderungen. Mediennutzer erhalten künftig nur noch einmal pro Jahr und nicht mehr alle vier Monate Post. Auf diese Weise wolle man Papier und Kosten einsparen, heißt es. Eine papiersparsame Erinnerung per E-Mail sei derzeit nicht möglich.

Rundfunkbeitrag: Erinnerungsbrief nur noch jährlich

Wer also seinen Rundfunkbeitrag nicht automatisch per Bankeinzug abbuchen lässt, muss in Zukunft achtsam sein. Zuvor werden alle betroffenen Beitragszahler allerdings über die Änderungen informiert. Laut Beitragsservice gelten diese Zahlungsaufforderung und die darin genannten Zahlungstermine so lange, bis sich etwas an der Beitragshöhe ändert. Zahlt der Nutzer nicht innerhalb der Frist, wird er weiterhin schriftlich daran erinnert. Bleibt die Zahlung allerdings weiterhin aus, folgt ein Beitragsbescheid. Laufende Beiträge setzt der Beitragsservice dann - sofern Zahlungen ausbleiben - ohne vorherige Zahlungserinnerung per Beitragsbescheid fest.

Für den aktuellen Termin werden die Erinnerungsbriefe zum letzten Mal versendet. Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro monatlich oder 55,08 Euro vierteljährlich. Mediennutzer haben vier Wochen Zeit, um die Gebühr zu überweisen. Verpassen Nutzer allerdings die Frist, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Darin enthalten ist ein Säumniszuschlag von einem Prozent der Beitragsschuld. Diese beträgt mindestens acht Euro. Im Anschluss folgt als letzte Stufe des Mahnungsverfahrens ein Vollstreckungsersuchen. Auf diesem Weg können etwa Konto, Gehalt, Schmuck oder andere Wertgegenstände gepfändet werden.

Rundfunkgebühren: Einzug per Lastschriftverfahren als Möglichkeit

Wer die Frist nicht verpassen möchte, kann die Zahlung auf Lastschriftverfahren umstellen. Ein entsprechender QR-Code ist auf den Schreiben des Beitragsservices abgedruckt. Zudem entfällt lästiges Ausfüllen des Überweisungsträgers. Fällig wird der Betrag in der Regel alle drei Monate: jeweils der 15. Februar, Mai, August und November. Mediennutzer haben ebenfalls die Möglichkeit, die Gebühr alle sechs Monate, jährlich oder alle 1,5 Monate zu überweisen.

Insgesamt zahlen rund 46 Millionen Deutsche Rundfunkgebühren, die dazu dienen, Öffentlich-Rechtliche Medienangebote zu finanzieren. Dazu zählen ARD, ZDF, Landesrundfunkanstalten, 3sat, ARTE sowie das Internetangebot funk und Deutschlandradio. Dabei wird der Gebührentopf mit 13 Euro mehrheitlich an die ARD, mit rund fünf Euro an das ZDF, und mit weniger als einem Euro an das Deutschlandradio und Landesmedienanstalten aufgeteilt.

ID/red

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