Ungenutzte Zug- oder Flugtickets: Das sind Eure Rechte

Am Super-Streiktag ging auf Gleisen und Rollfeldern bundesweit fast nichts mehr. Bei der Bahn wurde der Fernverkehr eingestellt, Busse und Straßenbahnen fuhren nicht mehr und auch die meisten Flüge sind ausgefallen. Aber was passiert mit bereits gekauften Tickets? Betroffene haben Anspruch auf Entschädigung. Lest hier, welche Rechte Flug- und Bahngäste genau haben.
Fernzüge fuhren nicht, viele Flieger blieben am Boden. Wegen des Warnstreiks von EVG und Verdi zum Wochenstart sind viele Reisende hängen geblieben. Wer seine Reise im ICE oder IC nicht angetreten hat oder wessen Flug nicht ging, sitzt nun noch auf seinem Ticket. Was gilt in einem solchen Fall?
Was mache ich mit gebuchten Bahntickets?
Wie schon bei vergangenen Warnstreiks hat die Bahn für den Fernverkehr eine Kulanzregelung getroffen, wonach bis einschließlich 23. März gebuchte Zugtickets für Fahrten im Zeitraum zwischen 26. und 28. März bis einschließlich 4. April gültig bleiben und in dem Zeitraum flexibel eingesetzt werden können.
Die Bahn weist in ihren Kulanzregelungen darauf hin, dass für reservierungspflichtige Züge, die man mit dem flexiblen Ticket in den kommenden Tagen nutzen will, neue Reservierungen nötig werden.
Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss die Bahngesellschaft Euch kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind. Gibt es vom Unternehmen nichts und kauft Ihr auf eigene Faust etwas ein, bewahrt auch diese Rechnungen auf.
Recht auf Entschädigung: Wie gehe ich vor?
Wenn man wegen der Arbeitsniederlegung zu spät oder gar nicht ankommt, besteht jedoch auch ein Recht auf Entschädigung. Je nach Verspätung könnt Ihr einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Dafür müsst Ihr ein Fahrgastrechte-Formular des jeweiligen Eisenbahnunternehmens ausfüllen. Für online gekaufte Tickets können Entschädigungsanträge unter www.bahn.de oder in der DB-Navigator-App gestellt werden.
Die Bahn erläutert das Vorgehen:
- Man wählt in der Detailansicht bei der Reise den Reiter „Fahrgastrechte“ und klickt dann auf den Button „Entschädigung beantragen“. Dann folgt man den Schritten.
- Wer die Fahrt gar nicht erst angetreten hat, muss bei der Frage „Was ist auf Ihrer Fahrt passiert?“ den Punkt „Reise nicht angetreten“ anklicken.
- Der Button für den Entschädigungsantrag wird erst eingeblendet, wenn der Gültigkeitszeitraum der Reise erreicht ist. Das bedeutet, dass man den Antrag erst ab dem Tag des geplanten Reisedatums stellen kann.
Wenn Ihr das Ticket im Reisezentrum gekauft habt, müsst Ihr den Ticketpreis schriftlich zurückverlangen, indem Ihr Euch das „Fahrgastrechte-Formular” ausdruckt oder in einem der Reisezentren besorgt, ausfüllt und per Post verschickt an Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main.
Gut zu wissen: Von seinen Fahrgastrechten kann man bis zu einem Jahr rückwirkend Gebrauch machen. Betroffene müssen also nicht sofort den Antrag stellen, auch wenn es sich natürlich immer empfiehlt, möglichst zeitnah tätig zu werden.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug gestrichen wird?
Wird ein Flug streikbedingt annulliert, haben Passagiere zwei Möglichkeiten: Sie können von der Fluggesellschaft entweder einen Ersatzflug fordern oder auf den Flug verzichten und den Ticketpreis zurückverlangen. Dann müssen sie sich aber natürlich selbst darum kümmern, wie sie doch noch ans gewünschte Ziel kommen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deshalb, vorher zu prüfen, ob es zeitnah Tickets bei anderen Airlines gibt und was diese kosten, ehe Reisende vom Vertrag mit ihrer Fluggesellschaft zurücktreten und sich das Geld erstatten lassen.
Unter Umständen stehen ihnen zusätzlich Ausgleichsleistungen zu. Die Höhe ist dabei abhängig von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden. Dieser muss auch bei Streiks die Kosten übernehmen, die durch die Verspätung entstanden sind. Dies können zum Beispiel Übernachtungskosten sein, wenn nicht am selben Tag ein Ersatzflug möglich ist.
Möglichkeit 1: Ersatzflug
Auf einen Ersatzflug zu drängen, kann bedeuten, dass Reisende erst wesentlich später, zum Beispiel am nächsten Tag, fliegen können. Voraussetzungen sind außerdem verfügbare Verbindungen und freie Plätze.
Abhängig davon, wie lange Ihr am Flughafen warten müsst, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Euch so genannte Betreuungsleistungen anzubieten. Sie muss Euch in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit kostenlos Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und Euch zum Beispiel ermöglichen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu versenden. Falls der Ersatzflug erst an einem der nächsten Tagen geht, muss die Fluggesellschaft Euch in einem Hotel unterbringen und für die Fahrt dorthin und zurück zum Flughafen sorgen.
Weigert sich das Unternehmen oder ist es nicht zu erreichen, könnt Ihr Euch selbst um eine angemessene Versorgung und Unterkunft kümmern. Bewahrt Rechnungen und Quittungen dazu auf, denn die Kosten für verweigerte Betreuungsleistungen könnt Ihr später von der Airline zurückfordern.
Möglichkeit 2: Erstattung des Flugpreises
Natürlich könnt Ihr auch komplett auf den Flug verzichten und die Erstattung des Flugpreises fordern. Für diesen Fall gilt laut den Verbraucherschützern: Die Airline muss die Kosten innerhalb von sieben Tagen erstatten. Und: Eine Rückerstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Kunden möglich.
Mit App Ansprüche online prüfen
Mit der kostenlosen Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW können Reisende Ansprüche wegen Verspätung oder Annullierung ihrer Flüge sowie Gepäckbeschädigung oder -verlust prüfen und bei den Airlines geltend machen. Die App erzeugt nach den entsprechenden Eingaben eine E-Mail mit den möglichen Forderungen unter anderem auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die E-Mail ist bereits an die richtige Airline adressiert und muss von den Betroffenen nur noch abgeschickt werden.
as mit Material der dpa