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2G im österreichischen Amateurfußball - kommt diese Regel auch in Bayern?

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Von: Markus Altmann

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. Fußballschuhe der Marke „Adidas“ stehen am Spielfeldrand.
Fußball (Symbolbild) © picture alliance / dpa | Uwe Anspach (Symbolbild)

Am vergangenen Montag wurde bekannt, dass im österreichischen Amateurfußball nur noch geimpfte und genese Spieler am Spielbetrieb teilnehmen dürfen. Wird diese Regel auch im bayerischen Amateurfußball zum Einsatz kommen? Offenbar geht der Bayerische Fußball-Verband davon aus, denn nun wurde der Corona-Paragraf erneut angepasst.

Kreis Inn/Salzach - Noch befinden sich die Vereine aus der Region in der Winterpause, doch bei einigen von ihnen steht der Vorbereitungsstart schon bevor. Die Verantwortlichen der Klubs blicken dabei schon in die Zukunft und fragen sich: wie werden die Regeln für künftige Fußballspiele sein?

In Österreich gilt 2G im Amateurfußball - BFV passt Corona-Paragrafen an

Ein Blick über die Grenze nach Österreich könnte in Indiz für die Zukunft in Bayern sein. Wie der österreichische Fußball-Verband am Montag mitteilte, dürfen künftig nur noch geimpfte und genese Spieler am Spielbetrieb im Amateurfußball teilnehmen. 

Von dieser Regel befreit sind lediglich bestimmte Schülergruppen sowie Spitzensportler und Spieler, die Arbeitnehmer des Vereins sind. Hier ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Für Betreuer und Trainer im Amateurbereich gilt ebenfalls die 3G-Regel.

Offenbar rechnet auch der Bayerische Fußball-Verband (BFV) mit einer ähnlichen Regelung für die Rückserie der Saison 2021/22. Wie der Verband am Dienstag aus seiner Homepage mitteilte, wurde der umstrittene Corona-Paragraf (Paragraf 94 der Spielordnung, bzw. Paragraf 54 der Jugendordnung) nun erneut angepasst. 

Nicht geimpfte und genese Spieler zählen als spielfähig

“Sollten nicht vollständig gegen das SARS-CoV-2-Virus immunisierte Spieler*innen allein aus diesem Grund aufgrund behördlicher Verfügung oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht oder nur bis zu einer bestimmten Höchstzahl am Spielbetrieb teilnehmen dürfen, zählen diese demnach zum Kreis der spielfähigen Spieler*innen”, teilt der BFV auf seiner Homepage mit. “Vereine können folglich kein Spiel absagen, wenn sie aufgrund von nicht geimpften/nicht genesenen Spieler*innen nicht spielfähig sind und ein Spiel nicht austragen können.”

Das bedeutet demnach: Sollte bei einem Verein eine niedrige Impfquote unter seinen Spielern vorherrschen, steht dieser vor einem Problem. Da die nicht geimpften und genesen Spielern folglich zu den spielfähigen Akteuren zählen, kann der Verein ein Spiel - sollten diese nicht am Spielbetrieb teilnehmen können - nicht absagen. Die Folgen von einer solchen Regelung sind derzeit nicht absehbar.

„Wir werden den Spielbetrieb unter 2G-Bedingungen austragen

„Wir haben bereits im vergangenen Dezember in einem Schreiben an unsere rund 1,6 Millionen Mitglieder in den fast 4600 Vereinen mit aller Deutlichkeit erklärt: Keiner von uns wünscht sich einen Trainings- oder Spielbetrieb ausschließlich für Geimpfte/Genesene. Sollte uns das jedoch durch staatliche Vorgaben auferlegt werden, dann werden wir den Spielbetrieb unter 2G-Bedingungen austragen. Dazu sehen wir uns als Verband auch in der Pflicht. Mit der Anpassung der bestehenden Regelungen bereiten wir uns auf den Worst Case vor und unterstreichen noch einmal, dass wir nur dann wirklich gut vorbereitet sind, wenn maximal viele unserer Spieler*innen und Zuschauer*innen auch geimpft und geboostert sind“, sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier. 

Mit dem Beschluss ist der Vorstand einstimmig dem Vorschlag der BFV-Satzungskommission gefolgt.

ma

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