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2G-Plus und Sportverbot in den Hotspots: Diese Regeln gelten im Amateurfußball

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Von: Markus Altmann

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Fußball in Zeiten von Corona (Symbolbild)
Fußball in Zeiten von Corona (Symbolbild) © Pixabay

Seit diesen Mittwoch gilt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und in allen Landkreisen der Region droht ein Lockdown. Der BFV will sich im Laufe des Tages zum Spielbetrieb äußern. Diese Regeln gelten ab sofort für den Amateursport:

Bayern - Lange lief die Saison im bayerischen Amateurfußball ohne größere Probleme ab, nun aber scheint ein geregelter Spielbetrieb für die Landes-, Bayern- und Regionalliga nicht mehr möglich zu sein. Alle anderen Ligen befinden sich ohnehin schon in der Winterpause. Das liegt daran, dass der Bayerischen Landtag die „epidemische Lage“ für den Freistaat festgestellt hat und ab sofort bis zunächst 15. Dezember die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt.

Zwei Landkreise haben den Lockdown bereits verfügt

Diese sieht insbesondere einen Lockdown in Landkreisen vor, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 1.000 liegt. In unserer Region liegt laut den Zahlen des RKI derzeit nur der Landkreis Altötting knapp unter dieser Marke (911), alle anderen befinden sich über einer Inzidenz von 1.000. Bislang haben nur das Berchtesgadener Land und der Landkreis Traunstein bereits eine Allgemeinverfügung veröffentlicht und damit den Lockdown ausgerufen.

Auf den Amateursport bezogen tritt hier eine Sportverbot in Kraft. Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen und anderer Sportstätten ist grundsätzlich untersagt. Somit könnten die Vereine wohl keinen Trainingsbetrieb mehr aufrecht erhalten und damit auch nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen. Vom zuständigen Innenministerium gibt es noch kein „Rahmenkonzept Sport“, weshalb der Bayerischer Fußball-Verband (BFV) sich noch mit Aussagen zurückhält. Wie der Verband auf seiner Homepage aber bereits mitteilte, will man sich im Laufe des Tages zum Fortgang des Spielbetriebs äußern.

7-Tage-Inzidenz unter 1.000: Diese Regeln gelten ab Mittwoch

Sollte die 7-Tage-Inzidenz unter 1.000 liegen, dann tritt für die Sportler im Freien und in der Halle eine 2G-plus-Regel (Geimpft, genesen und zusätzlich getestet) in Kraft..

Ausgenommen von dieser Test-Regelung sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder.
 
Die 2G-plus-Regelung gilt auch für Zuschauer*innen, die grundsätzlich eine FFP-Maske tragen müssen - auch auf ihrem Sitz- oder Stehplatz. Eine Kontaktdatenerfassung ist ab einer Zuschauer*innen-Zahl von 1000 erforderlich.  

ma/BFV

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