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Entscheidung gefallen - Kein Mindestlohn für Amateure

Erfolgreiche Gespräche in Berlin: BFV-Präsident Rainer Koch, DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel, Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, DOSB-Vorstandsvorsitzender Michael Vesper und DOSB-Präsident Alfons Hörmann.
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Erfolgreiche Gespräche in Berlin: BFV-Präsident Rainer Koch, DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel, Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, DOSB-Vorstandsvorsitzender Michael Vesper und DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

Politik, DFB und DOSB begrüßen Einigung

Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Das stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nach einem Treffen mit Spitzenvertretern des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in Berlin klar, an dem auch der 1. DFB-Vize-Präsident und BFV-Präsident Rainer Koch teilnahm.Nahles: "Zukunft der Amateure im deutschen Sport ist gesichert" Wann spielt ein Fußballer für das Gemeinwohl? Wann wird das Kicken zur Arbeit? Arbeiten Fußballer auch in der Halbzeitpause? Was ist mit den Fahrten zu den Spielen? Seit 1. Januar 2015 greift das neue Mindestlohngesetz, es sieht flächendeckend für Arbeitnehmer in Deutschland einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vor.

Viele Amateurvereine und Amateurfußballer standen vor der Frage: Sind die Spieler Arbeitnehmer? Gilt auch für (Amateur-) Fußballer der Mindestlohn? Welche Ausnahmen existieren für welche Konstellation?

Am Montag wurden diese Fragen beantwortet. Sie waren Gegenstand eines Spitzengesprächs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin. Ministerin Andrea Nahles hatte sich zum Austausch mit DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel, dem für die Amateure zuständigen 1. DFB-Vizepräsidenten und BFV-Präsidenten Rainer Koch sowie DOSB-Präsident Alfons Hörmann und DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper getroffen.

Die Zukunft der Vetragsamateure ist gesichert Die Ergebnisse des Gesprächs sind Meilensteine für den Fußball in Deutschland. "Wir haben Lösungen gefunden. Die Zukunft der Vertragsamateure im deutschen Sport ist gesichert. Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Sportler zeigt eindeutig, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stehen.

Für diese Vertragsspieler ist folglich auch dann kein Mindestlohn zu zahlen, wenn sie mit einem Minijob ausgestattet sind", erklärte Nahles.

Ein guter Tag für den Amatauerfußball Rainer Koch sprach von einem guten Tag für den deutschen Amateurfußball und den Fußball insgesamt. "Vertragsamateure im Fußball sind keine Arbeitnehmer und fallen nicht unter das Mindestlohngesetz, selbst wenn sie als Minijobber angemeldet sind! Das hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles heute ohne Wenn und Aber klargestellt.

Auf dieses eindeutige Wort der Ministerin haben die Amateur-Fußballvereine gewartet und darauf können sich unsere Vereine von jetzt an berufen", freute sich Koch, der sich gemeinsam mit DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel und in Abstimmung mit dem DOSB für klare Verhältnisse stark gemacht hatte.

Koch: "Große Portion Sicherheit und Klarheit für Vereine geschaffen"

Jetzt sei es wichtig, dass die heutigen Klarstellungen deutlich an die Vereine herangetragen würden, damit die Klubs absolute Verlässlichkeit hätten, so Koch weiter.

"Frau Nahles hat auch deutlich gesagt, dass sie mit dem für die Zollverwaltung zuständigen Bundesinnenminister abgestimmt hat, dass die Zollbehörden sich nicht aufgrund des Mindestlohngesetzes an die Vereine wenden und Kontrollen bei Vertragsamateuren durchführen werden. Damit ist eine große Portion Sicherheit und Klarheit für die Vereine geschaffen worden." Auch DFB-Präsident Wolfgang Niersbach begrüßte die Einigung: "Ich freue mich über das hervorragende Ergebnis, das Reinhard Grindel und Rainer Koch im Dialog mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Politik für den deutschen Fußball erreicht haben. Für Spieler und die vielen Ehrenamtlichen an der Basis wurde eine praxisnahe Lösung gefunden, die ihr großes Engagement würdigt."

Grindel: Kein Mindestlohn für Ehrenamtler

Auch sonstige ehrenamtliche Vereinsmitglieder, die sich in erster Linie für den Verein engagieren und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten, fallen nach den Worten der Ministerin nicht unter das Mindestlohngesetz. "Wir sind sicher, dass der deutsche Sport nur dadurch lebt, dass sich so viele ehrenamtlich engagieren und diesen Bereich am Laufen halten", sagte Nahles. DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel führte für die sonst im Verein ehrenamtlich Tätigen, etwa Trainer oder Platzwarte, weiterhin aus: "Auch hier ist zum Teil die Form des Minijobs gewählt worden. Hier ist unsere gemeinsame Empfehlung, darauf in Zukunft zu verzichten und diese Tätigkeit als Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz abzugelten. Dann ist auch in diesem Bereich im Amateursport kein Mindestlohn zu zahlen."

Quelle: bfv.de

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