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Inzidenzen steigen in Bayern: Welche Regeln gelten im Amateursport?

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Fußball in Zeiten von Corona (Symbolbild)
Fußball in Zeiten von Corona (Symbolbild) © Pixabay

Fußballkreis Inn/Salzach - In ganz Bayern steigen aktuell die 7-Tage-Inzidenzen. In mehreren Landkreisen wurde mittlerweile wieder die 50er-Marke übertroffen, in einzelnen Landkreisen liegt die 7-Tage-Inzidenz wieder über 100. Doch was heißt das konkret für den Amateur-Fußballbetrieb?

Änderung bei Inzidenz über 50:

Im Grunde genommen ändert sich für den Fußball-Spielbetrieb nicht wirklich viel. Der größte Unterschied ist, dass ab einer Überschreitung der 50er-Inzidenz das Prinzip „3G – Geimpft, Genesen, Getestet“ gilt. Ist der Spiel- oder Trainingsort also in einem Landkreis mit einer Inzidenz über 50, hat der Heimverein zu kontrollieren, dass alle Teilnehmer (Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und auch Zuschauer) geimpft, genesen oder getestet sind. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.

Selbstverständlich gelten aber unabhängig von den Inzidenzwerten die allgemeinen Hygieneregeln (AHA) wie Abstand (1,5 m) und Maske in Innenräumen, auf dem Sportgelände, auf Stehplätzen und dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ebenso obliegt dem Heimverein die Umsetzung eines Hygienekonzepts (Ausnahme: keine Zuschauer, keine Öffnung von Umkleiden und Duschen) und die datenschutzkonforme Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Wie ein Verein im Detail kontrolliert und dokumentiert ist nicht vorgeschrieben.

Änderung bei Inzidenz über 100:

In Bayern gelten bei einer Inzidenz über 100 die gleichen Regeln wie bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100.

Änderungen treten nicht unmittelbar in Kraft

In der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die Regeln klar nach Inzidenzen aufgeteilt. Es gibt Maßnahmen für einen Wert über und unter 50. Sollte ein Kreis oder eine Stadt diesen Wert drei Tage in Folge überschreiten, treten zwei Tage danach die strengeren Regeln in Kraft. Um sie wieder loszuwerden, müssen es fünf aufeinanderfolgende Tage unter einem Wert von 50 sein. Dann können nach zwei Tagen die Regeln wieder gelockert werden. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.

Pressemitteilung Bayerischer Fußballverband

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