Vorgaben für Sportler geändert
Erleichterungen für den Sportbetrieb: Das sind die neuen Corona-Regeln
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Seit Mittwoch gilt in Bayern die neue Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In dieser hat die Staatsregierung auch Erleichterungen für den Sportbetrieb verankert. Personen, die ihre Booster-Impfung bereits erhalten haben, brauchen künftig keinen Testnachweis mehr für den Hallensport. Auch entfällt die Testpflicht bei Outdoor-Sport.
München - Nachdem in weiten Teilen Bayerns die Coronazahlen rückläufig sind und die Impfkampagne zur Auffrischungsimpfung angelaufen ist, hat die Bayrische Landesregierung Lockerung für die Beschränkungen im Bereich Sport beschlossen. Alle Lockerungen sind jedoch nur für Landkreise mit einer Inzidenz unter 1000 gültig.
Für Outdoor-Sport gilt 2G
So hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen, dass für Sport unter freiem Himmel bis auf weiteres die Testpflicht entfällt. Es gilt also die 2G-Regelung. Auch Kinder und Jugendliche, die regelmäßig in der Schule getestet werden, können weiter am Sportbetrieb teilnehmen. Für Trainer gilt die 3G-Regelung, also Geimpft, genesen oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche negativ getestet.
Auch die Umkleidekabinen und die Duschen dürfen verwendet werden, allerdings herrscht hier weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese darf nur während des Duschens abgenommen werden und in den Kabinen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Für Hallensport weiterhin 2G-Plus
Wer in der Halle Sport machen will, für den gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel, man muss also geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können. Neu ist hierbei, dass Personen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben ab dem 15. Tag nach der Impfung keinen Test mehr durchführen müssen. Kinder und Jugendliche, die regelmäßig in der Schule getestet werden, können ebenfalls am Sportbetrieb in der Halle teilnehmen. Diese können durch einen gültigen Schülerausweis belegen werden.
Als gültige Tests anerkannt werden dabei ein bis zu 48 Stunden alter PCR-Test sowie maximal 24 Stunden alte Schnelltests. Die Bescheinigung für die Durchführung kann in schriftlicher und elektronischer Form vorgezeigt werden. Auch Selbsttests unter Aufsicht werden akzeptiert. Die vorzulegenden Nachweise müssen zusammen mit einem Ausweisdokument beim Zugang zur Halle kontrolliert werden. Eine Dokumentation durch den Kontrollierenden ist nicht notwendig.
Große Sportveranstaltungen weiter ohne Zuschauer
Für Zuschauer gilt im Freien, sowie in der Halle nach wie vor die 2G-Plus-Regelung. Der Ticketverkauf sollte dabei hauptsächlich online erfolgen, um lange Schlangen im Kassen- und Eingangsbereich zu vermeiden. Für Profisport gilt jedoch weiter die Rege, dass bei großen überregionalen Veranstaltungen wie der Bundesliga in Bayern weiterhin keine Zuschauer zugelassen sind. In sonstigen Fällen ist bis mindestens Jahresende eine maximale Stadionauslastung von 25 Prozent gestattet. Auch diese Regeln sind nur bis zu einer Inzidenz von unter 1000 gültig.
tb