Ein "teurer" Hotel-Aufenthalt: Gericht bestätigt Baders Rauswurf

Garmisch-Partenkirchen - Die Starbulls gegen den SC Riessersee - es waren immer heiße Duelle. Und Ex-SCR-Geschäftsführer Ralph Bader war jemand, der gerne auch noch Öl ins Feuer goss. Im März 2017 wurde er jedoch gefeuert. Bader klagte dagegen vor Gericht - und verlor! Zudem droht Bader nun weiterer Ärger.
Ralph Baders fristlose Kündigung beim SCR war rechtens – zu diesem Urteil kam jetzt das Arbeitsgericht München (Kammer Weilheim). Das berichten unser Partnerportal merkur.de und der SC Riessersee auf seiner Facebook-Seite.
"Die Richter haben die von Gesellschaftervertreter Udo Weisenburger vorgetragenen Gründe für die Kündigung bestätigt. Die begangenen Pflichtverletzungen waren derart schwerwiegend, dass die Trennung aus wichtigem Grund gerechtfertigt war. Dem Gericht reichte ein einziger der zahlreichen vorgetragenen Sachverhalte dafür aus, die Klage von Bader abzuweisen", schrieb der Klub.
Übernachtung wird Bader zum Verhängnis
Bader wurde letztlich eine Übernachtung im Mövenpick-Hotel am Münchner Flughafen zum Verhängnis. Am 20. Januar diesen Jahres hatte er dort vor einer USA-Reise samt Begleitperson eingecheckt, übernachtet und gegessen. Der Aufenthalt kostete etwas mehr als 400 Euro – abgerechnet über die SCR GmbH. "Im Wesentlichen haben Sie den Prozess verloren", sagte Richter Tobias Romeikat, der mit diesem Verhalten Baders den Tatbestand der Untreue als erfüllt und die fristlose Kündigung damit als rechtmäßig ansah. Mit allen weiteren Fällen müsse sich die Kammer daher gar nicht erst auseinandersetzen, hieß es weiter.
Bader selbst zeigte sich gegenüber dem Münchner Merkur vom Urteil "sehr überrascht". Er kann nicht nachvollziehen, wie ein noch vier Jahre gültiger Vertrag wegen 400 Euro fristlos gekündigt werden kann, zumal ihm der Richter vor kurzem mündlich noch einen "gewissen Ermessensspielraum bei solchen Reisen" zugebilligt haben soll. "Die Verhältnismäßigkeit" störe ihn, hieß es weiter. Rechtskräftig ist das Urteil übrigens noch nicht. Ob Bader und sein Anwalt Berufung einlegen werden, war am Freitagvormittag noch offen.

Unterdessen droht Bader bereits neuer Ärger. Denn der SC Riessersee, der weiter um die "schwarze Null" kämpft, will seinen Ex-Geschäftsführer jetzt auf Schadensersatz verklagen. Es geht um Beträge im sechs- und sogar siebenstelligen Bereich, sagte Weisenburger dem Merkur: "Wir haben einiges beieinander." Viele Punkte sind Weisenburger zufolge im aktuellen Fall gar nicht vorgekommen. Wann er die Klage einreicht, weiß er noch nicht. Der Gesellschafter stellt nur klar: "Ich kann mir vorstellen, dass wir die zeitnah einreichen werden."